Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen gegen den Bund vor Gericht. Grund sind milliardenschwere Defizite bei der Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeld-Empfängern. Der Spitzenverband der GKV beziffert die jährliche Lücke auf rund 10 Milliarden Euro, berichtet die Zeitung Die Welt.
Kern des Streits ist der Pauschalbeitrag, den der Staat pro Bürgergeld-Empfänger an die Kassen zahlt. Er beträgt derzeit 133,17 Euro im Monat und wird regelmässig angepasst. Laut einem Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands hätte die Pauschale jedoch bereits 2022 fast dreimal so hoch ausfallen müssen, um die tatsächlichen Versorgungskosten zu decken.
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Der vom Staat gezahlte Pauschalbeitrag sei nicht kostendeckend, kritisierte der Verband. Die Folge seien massive Löcher in den Etats der Krankenkassen, die am Ende alle Versicherten belasteten. Mit der Klage will der GKV erreichen, dass der Bund seiner Finanzierungspflicht nachkommt.
Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes fasste am Donnerstag den formalen Beschluss, juristisch gegen die Bundesrepublik vorzugehen. Adressat ist das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Zuständig für das Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.