Die Bundesregierung weiss nach eigenen Angaben nicht, wie viele Bürgergeld-Empfänger langfristig krank oder arbeitsunfähig sind. Rund 45 Prozent der Leistungsbezieher gaben 2024 an, unter mindestens einer gesundheitlichen Einschränkung zu leiden. Wie viele davon nur kurzfristig erkrankt sind oder dauerhaft nicht arbeiten können, ist dem Staat jedoch unbekannt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Feser hervor.
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Die Angaben beruhen auf der Panel-Befragung «Arbeitsmarkt und soziale Sicherung» des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Selbstauskünfte der Betroffenen, nicht um ärztlich bestätigte Diagnosen. Eigene, verwertbare Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor.
Konkret erklärte die Regierung, dass weder Diagnosen noch die Dauer von Erkrankungen erfasst würden. Es gebe keine statistischen Daten zu psychischen Erkrankungen, Mehrfach- oder Langzeiterkrankungen. Auch Arbeitsunfähigkeitszeiten würden nicht ausgewertet. Ebenso wisse man nicht, wie viele gesundheitlich eingeschränkte Bürgergeld-Empfänger in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich in Arbeit vermittelt wurden.
Dabei sind die Kosten erheblich. Allein 2024 zahlte der Bund rund 5,84 Milliarden Euro an Krankenversicherungsbeiträgen für Bürgergeld-Empfänger. Hinzu kamen knapp 55 Millionen Euro für ärztliche Begutachtungen und den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit.