Eine Grund- und Oberschule im niedersächsischen Melle hat ihre Regelung zum Tragen von Kopftüchern zurückgezogen. Ursprünglich hatte die Schulleitung Anfang November verfügt, dass Kopfbedeckungen – darunter auch religiöse wie das Kopftuch – nur nach Antrag erlaubt seien. Die Reaktion: breite Empörung, politische Intervention und eine Bombendrohung.
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Die Schulordnung sah laut Welt vor, dass beim Betreten des Schulgebäudes und in allen geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckungen getragen werden dürfen. «Ausnahmen sind selbstverständlich möglich, müssen jedoch bei der Schulleitung beantragt werden», hiess es in einem Elternbrief. Daraufhin meldete sich Melles SPD-Bürgermeisterin Jutta Dettmann zu Wort: Sie sei «verwundert und irritiert» und teile diese Haltung nicht. Melle sei eine «bunte und vielfältige Stadtgesellschaft», betonte sie.
Auch das Kultusministerium in Hannover schritt ein. Das Tragen eines Kopftuches durch Schülerinnen oder Lehrerinnen sei als Ausdruck der durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützten Religionsausübung grundsätzlich zulässig, erklärte eine Sprecherin. Nach einem Hinweis an den Schulträger – die Stadt Melle – wurde die Regel aufgehoben. Die Schule informierte die Eltern erneut.