Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Partei will in Karlsruhe eine Neuauszählung aller Stimmen erreichen und damit nachträglich doch noch in den Bundestag einziehen. Der Antrag soll am 18. Februar eingereicht werden. Sollte das Gericht der Beschwerde stattgeben, wären auch Neuwahlen nicht ausgeschlossen.
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Hintergrund ist das äusserst knappe Scheitern des BSW an der 5-Prozent-Hürde bei der Wahl vom 23. Februar 2025. Laut amtlichem Endergebnis erreichte die Partei 4,981 Prozent der Zweitstimmen, bundesweit fehlten 9529 Stimmen. Das BSW geht davon aus, dass Zählfehler das Ergebnis verfälscht haben und die Partei eigentlich Anspruch auf rund 35 Sitze im Parlament gehabt hätte.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht bezeichnete das Verfahren als Grundsatzfrage für die Demokratie. Angesichts des historisch knappen Ergebnisses und «belegbarer Unregelmässigkeiten» sei es «sogar sehr wahrscheinlich», dass das BSW tatsächlich über 5 Prozent gelegen habe. Parteichefin Amira Mohamed Ali verwies auf mehrere mögliche Fehlerquellen, darunter falsch zugeordnete Stimmen, übersehene gültige Stimmen sowie als ungültig gewertete Stimmen. In einer eigenen Hochrechnung kommt das BSW auf ein Potenzial von rund 33.000 falsch gezählten Stimmen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hatte entsprechende Einsprüche bereits geprüft und mehrheitlich zurückgewiesen. Nur die AfD sprach sich für eine Neuauszählung aus, das Bundestagsplenum lehnte dies hingegen ab. Wagenknecht warf den übrigen Parteien Eigeninteresse vor und sprach von einem «peinlichen Schauspiel», das einer «Bananenrepublik» würdig sei.
Sollte Karlsruhe dem BSW recht geben, hätte dies erhebliche politische Folgen. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz hätte rechnerisch keine eigene Mehrheit mehr. In diesem Fall kämen eine erweiterte Koalition, eine Minderheitsregierung oder auch eine Neuwahl in Betracht.