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Keiner wagt es, Jeffrey Epstein zu verteidigen. Höchste Zeit für einen Versuch

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Keiner wagt es, Jeffrey Epstein zu verteidigen. Höchste Zeit für einen Versuch
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Mein Kommentar auf Weltwoche online, in dem ich die Hexenjagd gegen den prominenten Freundes- und Bekanntenkreis von Jeffrey Epstein als Bankrott des Rechtsstaates kritisiert habe, ist bei vielen Lesern ganz schlecht angekommen. Mir wird vorgeworfen, ich würde schwere Delikte verharmlosen.

Tatsächlich ging es in meinem Text gar nicht um die Delikte von Epstein und dessen langjähriger Lebenspartnerin Ghislaine Maxwell. Sondern um Leute aus seinem Umfeld, die nun einem «medialen Lynchmob» zum Frass vorgeworfen werden, obwohl ihnen gar kein Delikt zur Last gelegt wird.

Cristobal Herrera-Ulashkevich/EPA/Keystone
Dokument aus den Epstein-Akten des US-Justizministeriums.
Cristobal Herrera-Ulashkevich/EPA/Keystone

In einem Punkt haben meine Kritiker allerdings recht: Ich hege tatsächlich den dringenden Verdacht, dass die Anschuldigungen gegen Epstein und Maxwell masslos übertrieben und aufgebauscht sind.

Sex, Geld und Macht, das ist der Stoff, der die schmutzigen Fantasien zu Höchstleistung stimuliert. Vor allem bei jenen, die daran nicht teilhaben. Gerüchte und Spekulationen schiessen ins Kraut. Ich halte mich deshalb strikt an das, was objektiv feststeht und gerichtlich festgehalten worden ist.

2005 kam es in Palm Beach, Florida, zu einer Anzeige, weil sich der Milliardär Jeffrey Epstein von einer 14-Jährigen nackt massieren liess. Dreizehn Monate lang ermittelte die lokale Polizei, zum Teil verdeckt, bei einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt, später wurde auch das FBI eingeschaltet. 2008 wurde Epstein zu einer für US-Verhältnisse äusserst milden Strafe von achtzehn Monaten Haft verurteilt. In einem geheimen plea bargaining (aussergerichtlicher Vergleich) hatte sich Epstein zu einer Zahlung an Opfer verpflichtet, die angeblich in die Millionen ging. 2019 wurde Epstein erneut verhaftet, durch Selbstmord entzog er sich einem erneuten Prozess. Seine langjährige Freundin und Partnerin Ghislaine Maxwell wurde 2021 wegen sex trafficking (Förderung der Prostitution/Menschenhandel) in fünf Fällen aus dem Zeitraum 1994 bis 2004 verurteilt.

Zu weiteren Anklagen oder Verurteilungen kam es in diesem Zusammenhang nicht, obwohl die US-Staatsanwälte einen Berg von sechs Millionen Akten angehäuft hatten. Dafür gibt es nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder behindert irgendeine dunkle Macht die Justiz – oder es liegt schlicht und ergreifend nichts Strafbares vor. Ich neige zur zweiten These, aus folgenden Gründen:

⁠Die Strafuntersuchung wurde unter der Regierung Trump eröffnet, danach lag sie während vier Jahren in den Händen der Biden-Regierung; wenn man auch nur den leisesten Hinweis gefunden hätte, den man gegen seinen jeweiligen politischen Gegner hätte ausschlachten können, beide Parteien hätten es zweifellos getan.

⁠Keine Staatsanwaltschaft der Welt trägt sechs Millionen Aktenstücke zusammen, um diese nicht zu verwenden; die ausufernden Ermittlungen erhöhten vielmehr den Druck, ein Resultat vorzuweisen und irgendeinen Sündenbock vor Gericht zu bringen. Dass dies bislang nicht geschehen ist, weist darauf hin, dass es diese Delikte nicht gibt.

⁠Wir wissen nicht, welche Sexpraktiken Epstein bevorzugte. Gerade bei Sex und Prostitution gibt es einen Graubereich, vor allem wenn die Handlungen auf dem Massagetisch stattfinden. Der Übergang von einem grosszügigen Honorar oder Trinkgeld und dem für eine explizite sexuelle Dienstleistung vereinbarten Tarif ist fliessend, zwischen einer einseitigen erotischen Stimulation und Geschlechtsverkehr liegt doch ein wesentlicher Unterschied. Hätte die Staatsanwaltschaft 2008 nach ihren umfangreichen Ermittlungen über eindeutige Beweise für eine solide Anklage verfügt, sie hätte sich kaum auf einen milden Deal eingelassen.

Nun gibt es zwar zahlreiche aussergerichtliche Zeugnisse von mutmasslichen Opfern. Doch – sorry – in Anbetracht der völlig irren Genugtuungssummen sind diese mit höchster Vorsicht und Zurückhaltung zu gewichten. Allein im Entschädigungsfonds aus Epsteins Nachlass winken 121 Millionen Dollar, dazu kommen 150 Millionen aus dem Wiedergutmachungsfonds von J. P. Morgen plus 75 Millionen von der Deutschen Bank. Wenn derartige Summen auf dem Spiel stehen, wird es für Betroffene sehr schwierig, dem Narrativ zu widersprechen, welches die aufgebrachte und geifernde Meute erwartet.

Jede sexuelle Handlung von Erwachsenen an Minderjährigen ist kriminell, empörend und wird zu Recht bestraft. Doch der Rechtsstaat unterscheidet sich auch dadurch von der Lynchjustiz, dass er nicht jedes Delikt mit der Höchststrafe sanktioniert. Je nach Schwere der Straftat und des individuellen Verschuldens und nach einer fairen Anhörung aller Argumente und Einordnung aller Umstände sind Strafen von einer Busse bis zur Hinrichtung möglich. Und im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung, selbst für Epstein und Konsorten.

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