Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird den Einspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom Februar 2025 voraussichtlich zurückweisen. Das berichten die Portale Table Briefings und Politico.
Demnach sollen die Einsprüche des BSW als unbegründet gelten. Wörtlich heisst es laut Politico: «Die Einsprüche sind unbegründet. Es könne kein mandatsrelevanter Verstoss gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden.»
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Das BSW war im Februar mit 4,981 Prozent knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Nur 9529 Stimmen fehlten für den Einzug in den Bundestag. Die Partei machte bundesweit Auszählungsfehler geltend und forderte eine Neuauszählung. Laut Table Briefings sehen Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen keine Hinweise auf systematische Fehler zu Lasten des BSW. Auch Nachzählungen hätten nur geringe Abweichungen ergeben.
Die Empfehlung zur Zurückweisung der Einsprüche soll am 4. Dezember im Ausschuss beschlossen werden. Eine endgültige Entscheidung trifft der Bundestag. Aus dem Gremium verlautete, man rechne fest mit einer Klage in Karlsruhe – entsprechend gründlich habe man gearbeitet.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kündigte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bereits an, den Gang nach Karlsruhe antreten zu wollen. «Wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annimmt, dann haben die Demokratieverächter sich durchgesetzt», sagte sie. Eine Neuauszählung hätte «die Regierung Merz um ihre Mehrheit bringen» können.