Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Abschiebungen nach Syrien unter bestimmten Umständen zulässig sind. Wie das Gericht mitteilte, wies es die Eilanträge eines 46-jährigen syrischen Kochs und seines 26-jährigen Sohnes gegen ihre drohende Abschiebung ab. Den Männern drohten in ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia keine individuellen Gefahren, heisst es in der Begründung.
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Nach Einschätzung des Gerichts gebe es dort keine derart willkürliche Gewalt, dass eine ernsthafte Bedrohung für Leib oder Leben bestehe. Restliche Gewalthandlungen seien Einzelfälle, die Sicherheitslage habe sich in diesem Jahr nicht verschlechtert. Auch eine Verelendung bei Rückkehr nach Syrien drohe nicht, da Hilfs- und Rückkehrprogramme existierten. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden.
Die beiden Syrer, die zuvor auch in Österreich erfolglos Asyl beantragt hatten, müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.
Bereits andere Verwaltungsgerichte, etwa in Köln und Karlsruhe, hatten ähnlich entschieden.