Der Bundesgerichtshof (BGH) weist Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz ab. Der Verein wollte erreichen, dass die Hersteller ab November 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen.
Wie der BGH entscheidet, können Privatpersonen solche Forderungen nicht vor Zivilgerichten durchsetzen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärt, die Kläger seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Die Verantwortung für Klimaschutz liege beim Gesetzgeber.
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Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen unabhängig von staatlichen Vorgaben zu Klimamassnahmen verpflichtet werden können. Die Kläger argumentierten, ein zu hoher CO2-Ausstoss schränke künftig ihre Freiheitsrechte ein. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021.
Der BGH stellt klar, dass Vorgaben zu Emissionsbudgets nicht einzelne Unternehmen betreffen. Solche Regelungen müssten politisch beschlossen werden. Gegen staatliche Vorgaben könne gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Die Deutsche Umwelthilfe kündigt an, das Urteil zu prüfen und weitere rechtliche Schritte zu erwägen. Bereits die Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen abgewiesen.