Der deutsche Völkerrechtler Kai Ambos bezeichnet den militärischen Angriff der USA und Israels auf den Iran als völkerrechtswidrig. Für den Einsatz gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Ambos im Interview mit der Taz.
Nach internationalem Recht gebe es nur zwei Ausnahmen vom Gewaltverbot: ein Mandat des UN-Sicherheitsrats oder Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff. «Beides ist beim Angriff der USA und Israels nicht der Fall», erklärte Ambos.
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Auch die von Israel und den USA angeführten Begründungen – etwa ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm – rechtfertigten laut Ambos keinen Krieg. Artikel 51 der UN-Charta erlaube Selbstverteidigung nur bei einem bereits erfolgten bewaffneten Angriff. Für einen präventiven Militärschlag müsse ein Angriff unmittelbar bevorstehen und Gewalt die letzte Möglichkeit sein. Hinweise darauf gebe es nicht.
Als Reaktion auf die Angriffe habe der Iran grundsätzlich ein Recht auf Selbstverteidigung. Gegenschläge müssten jedoch ebenfalls verhältnismässig sein und dürften sich nicht gegen zivile Ziele richten.
Ambos warnte zudem vor möglichen rechtlichen Folgen für Deutschland. Staaten dürften «keinerlei Unterstützung für völkerrechtswidrige Handlungen leisten». Sollte der US-Stützpunkt Ramstein für militärische Operationen genutzt werden, müsse Deutschland dagegen protestieren.