Noch wenige Tage läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision des St. Galler Gesundheitsgesetzes. Dieses hat es in sich. Es enthält, in juristische Paragrafen verpackt, politischen und medizinischen Sprengstoff höchster Klasse.
Erstmals sieht ein kantonaler Gesetzgeber in der Schweiz ausdrücklich eine allgemeine «Impfpflicht» vor. «Die Regierung kann im Rahmen von Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären», statuiert Artikel 18.
Doch damit nicht genug. Wer sich dieser «Impfpflicht» nicht fügt, wird massiv bestraft. In Artikel 141 («Strafbestimmungen») heisst es wörtlich: «Mit Busse bis Fr. 20.000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Artikel 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.»
Damit wird also frisch-fröhlich ein strafbewehrtes Zwangsmittel geschaffen. Die Impfpflicht wird zum faktischen Impfzwang. Denn eine Entscheidung unter einer solchen Strafandrohung ist natürlich keine freie Entscheidung mehr.
Das Beispiel des Kantons St. Gallen ist höchst alarmierend: Es zeigt, dass die Behörden offenbar aus ihren Fehlern in der Corona-Zeit nichts gelernt haben. Ja schlimmer noch: Sie schaffen nun die gesetzlichen Grundlagen dafür, die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Bürger noch leichter aushebeln zu können – und noch gravierendere Fehler mit noch gravierenderen Folgen zu machen.
Mit der modRNA-Technologie, um nur ein Exempel zu nennen, steht ein gigantisches Experimentierfeld mit ungewissen Wirkungen und ungewissem Ausgang bereit.
Willkommen im autoritären Gesundheitsstaat des 21. Jahrhunderts.