Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Juristische Kehrtwende im Fall «Faeser-Meme»: Staatsanwaltschaft spricht David Bendels frei

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Juristische Kehrtwende im Fall «Faeser-Meme»: Staatsanwaltschaft spricht David Bendels frei
Juristische Kehrtwende im Fall «Faeser-Meme»: Staatsanwaltschaft spricht David Bendels frei
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Im Berufungsverfahren gegen David Bendels, den Chef des Deutschland-Kuriers, hat die Staatsanwaltschaft Bamberg überraschend ihre Einschätzung geändert. Die Behörde will nun auf Freispruch plädieren – sofern in der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse hinzukommen. Hintergrund ist ein Meme über die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, für das Bendels im April 2025 zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.

DANIEL VOGL / KEYSTONE
Juristische Kehrtwende im Fall «Faeser-Meme»: Staatsanwaltschaft spricht David Bendels frei
DANIEL VOGL / KEYSTONE

Der Beitrag auf der Plattform X zeigte ein manipuliertes Foto Faesers, auf dem ein Schild mit der Aufschrift «Ich hasse die Meinungsfreiheit» zu sehen war – eine satirische Abwandlung eines Originals mit der Aufschrift «We Remember». Faeser hatte daraufhin persönlich Strafanzeige gestellt.

Das Amtsgericht Bamberg wertete die Bildbearbeitung zunächst als «bewusst falsche Tatsachenbehauptung» und nicht als Satire. Der vorsitzende Richter unterstellte, der Leser könne den Beitrag nicht als solchen erkennen. Zusätzlich zur Strafe wurde Bendels zur schriftlichen Entschuldigung verpflichtet.

Nun sieht die Staatsanwaltschaft die Sache anders: Es handle sich um eine «zulässige Meinungsäusserung» und «noch zulässige Machtkritik» an der damaligen Ministerin. Das Bild sei nicht als Tatsachenbehauptung zu werten, sondern falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit, zitierte der Tagesspiegel einen Sprecher der Behörde.

Bendels selbst zeigte sich zufrieden: «Das ist ein wichtiges Urteil, das nicht nur mich betrifft.» Seine Anwälte kritisierten insbesondere die Vorinstanz scharf: Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts sei «fernstliegend» gewesen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.