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Irreführende Behördenpropaganda: Professorin kritisiert den vom Bund verbreiteten Mythos der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau

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Irreführende Behördenpropaganda: Professorin kritisiert den vom Bund verbreiteten Mythos der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
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Conny Wunsch, ordentliche Professorin für Arbeitsmarktökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel, kommt gleich zur Sache. Auf die NZZ-Frage, wie sie die Aussage des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung beurteile, Frauen verdienten in der Schweiz 16,2 Prozent weniger als Männer, obwohl der Grundsatz der Lohngleichheit in der Bundesverfassung stehe, antwortet sie: «Es fehlt die entscheidende Erklärung: Bei den 16,2 Prozent handelt es sich um den Unterschied beim Bruttovollzeitlohn zwischen Männern und Frauen – ohne Berücksichtigung von Ausbildung, unterschiedlicher Berufswahl, Branche, Alter, Erfahrung und so weiter.»

Irreführende Behördenpropaganda: Professorin kritisiert den vom Bund verbreiteten Mythos der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau

Ebenso gut könnte man sagen: Die Äpfel diskriminieren die Birnen, weil sie runder sind. Verglichen wird der Lohn einer jungen Juristin mit dem eines älteren Ingenieurs.

Die Aussage des Bundes klinge mehr nach Behördenpropaganda als nach seriöser Information, stellt die NZZ fest. Und die Professorin: «Es ist zumindest eine sehr grobe Verkürzung, die in die Irre führt.» Die Schlagzeile suggeriere etwas, das so nicht stimme. Durch solche Aussagen entstehe «das falsche Bild einer riesigen und erwiesenen Lohndiskriminierung».

Doch diese 16,2 Prozent liessen sich «nicht als Lohndiskriminierung interpretieren». Fake News und Desinformation, made in Berne.

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