Individualbesteuerung: Warum dieser Totalumbau fast allen schadet
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Wem nützt und wem schadet die Individualbesteuerung? Ganz einfach: Sie schadet fast allen. Gemäss Abstimmungstext wird die Individualbesteuerung erst 2032 in Kraft treten, weil zuvor alle Kantone ihre Gesetze zur Steuererhebung und zu den Sozialleistungen grundlegend umbauen müssen. Zudem bleibt das Konzept trotz riesiger Regierungs-, Parlaments- und Verwaltungsarbeit völlig unbrauchbar; die anvisierten Ziele können nur mit viel mehr Bürokratie und staatlicher Überwachung der Bürger, und auch dann nur teilweise erreicht werden.

Christian Beutler/Keystone
Wem nützt und wem schadet die Individualbesteuerung? Ganz einfach: Sie schadet fast allen. (Symbolbild)
Christian Beutler/Keystone

Das Gesetz ist grundlegend krank. Die Individualisierung der Steuern ist widersinnig, solange nicht auch die Sozialleistungen individualisiert werden. Die im Markt arbeitenden Ehepartner dürfen keine Abzüge für ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren in der Familie arbeitenden Partnerinnen machen. Aber die Partnerinnen erhalten keine Hilfe vom Staat, weil ihre Partner ihnen gegenüber unterstützungspflichtig sind. Die Meinung mancher Befürworter der Individualbesteuerung, nun müssten auch die Sozialleistungen individualisiert werden, ist abstrus. Denn dann würden einkommenslose Ehepartnerinnen von Topverdienern Sozialhilfe und Prämienverbilligung erhalten. Das wäre sozialer Sprengstoff. Unverständlich, dass Liberale das fordern.

Gemäss heutiger Gesetzeslage können die Ehepartner ihr Vermögen und damit ihr Vermögenseinkommen frei zwischen sich aufteilen. Das erlaubt vermögenden Paaren, ihr Arbeits- und Kapitaleinkommen gleichmässig aufzuteilen und so ein privates Steuersplitting vorzunehmen. Der Einwand, das sei illegal, ist falsch. Es steht den Ehepartnern frei, sich gegenseitig zu beschenken und ihr Vermögen beliebig zuzuteilen. Die Zuteilung des Vermögenseinkommens an die schlechter verdienenden Partner ist sehr gut begründbar: Wer hart im Markt arbeitet, stärkt dadurch seine Fähigkeiten, viel Geld zu verdienen. Deshalb ist es nur anständig, wenn das Finanzvermögen der in der Familie arbeitenden Partnerin zugerechnet wird, da sie ihre Fähigkeiten zum Geldverdienen weit weniger aufbauen kann. Moralisch gut ist also, wer seine Steuern durch gezielte Vermögenszurechnung minimiert. Um dagegen anzukämpfen, müssten Bund und Kantone die innereheliche Verschiebung von Vermögen regulieren und kontrollieren. Es ist mir völlig unverständlich, dass Liberale das wollen.

Deshalb gilt: In den sechs Jahren der Umsetzung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene wird sich zeigen, dass das Konzept schlicht nicht funktioniert. Der Aufwand für Parlamente und Verwaltung wird aber enorm sein. Es bestehen zwei Auswege: Schnellstmöglicher Abbruch der Übung – oder die Kantone lockern das Individualkonzept dadurch auf, dass diejenigen Partner mit höheren Einkommen Abzüge für die Unterstützung ihrer Partner mit tieferen Einkommen machen können. Im Extremfall könnten Kantone entscheiden, dass die gutverdienenden Partner bis zur Hälfte ihres Einkommens ihren Partnern als Familienarbeitsentschädigung auszahlen und steuerlich absetzen können, und ihre Partner die Entschädigung als Arbeitseinkommen versteuern müssen. Dieses Modell liefe auf ein Einkommenssplitting für Verheiratete hinaus. Damit würde aus der Individualbesteuerung doch wieder eine Ehepaarbesteuerung, aber mit einer riesigen bürokratischen Umbauübung. Unverständlich, dass Liberale das wollen.

Reiner Eichenberger ist Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Forschungsdirektor von Crema – Center for Research in Economics, Management and the Arts.

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