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Individualbesteuerung: Warum der Vorlage ein grundsätzlicher Fehler zugrunde liegt

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Individualbesteuerung: Warum der Vorlage ein grundsätzlicher Fehler zugrunde liegt
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Einmal mehr ist die FDP auf den falschen Dampfer aufgestiegen. Es ist doch erstaunlich, mit welchen Begründungen diese Partei die Individualbesteuerung, d.h. die separate Besteuerung der Ehepartner, unterstützt.

Dass sich die Anzahl der 1,7 Millionen Steuererklärungen verdoppeln wird und wohl auch doppelt so viele Beamte erfordert, ist bekannt. Was die Abgrenzungen des Nicht-Erwerbseinkommens, der Vermögen und komplizierte Familienstrukturen an Zusatzaufwand erfordern, werden die Betroffenen wohl erst beim Ausfüllen der neuen Steuerformulare und dem Studium der Weisungen erfahren.

Anthony Anex/Keystone
Medienkonferenz des überparteilichen Ja-Komitees zur Individualbesteuerung in Bern im Vorfeld der Referendumsabstimmung vom 8. März 2026.
Anthony Anex/Keystone

Viele Steuerpflichten bei Scheidungen oder Erbfällen sind noch nicht geklärt. Was den Immobilien- oder Autobesitz betrifft, so müssen möglicherweise kostspielige Anpassungen in den Registern vorgenommen werden, die dann wiederum die Versicherungsabzüge betreffen.

Familiäre Kleinbetriebe, in denen beide Partner in unterschiedlichem Ausmass tätig sind, müssen steuerlich fein säuberlich aufgespalten werden. Eine Herkulesarbeit ohne Mehrwert.

Im Erbfall müsste eine ausgleichspflichtige Person einen Steuerabzug machen können und der empfangende Partner müsste die Errungenschaft versteuern. Wie müsste die AHV-Rente versteuert werden, die mein Ehepartner erhält und die zur Hälfte auf meinem, von mir versteuerten Einkommen basiert?

Und selbst im Strafrecht tauchen neue Probleme auf: Wer wird bestraft, wenn ein Ehepaar einen Teil der bisher gemeinsam erzielten Einkommen nicht deklariert, weil beide davon ausgingen, der andere Partner wäre dafür zuständig. Teure Beratungen und Rechtsfälle sind vorprogrammiert.

Die Wahlversprechen der FDP, die staatliche Bürokratie abzubauen, wurden geradezu ins Gegenteil gekehrt. Aber dies ist den Karrierefrauen der FDP egal, Hauptsache, sie können für sich Steuererleichterungen herausholen. Die geschätzten Steuersenkungen um rund 600 Millionen werden den administrativen Mehraufwand, der nicht nur bei den Behörden, sondern vor allem bei den Steuerzahlern anfällt, kaum decken.

Noch schlimmer sind die Benachteiligungen von Bevölkerungsgruppen, die ohnehin schon mit Existenzsorgen zu kämpfen haben. Viele Musterberechnungen wurden in den Medien schon publiziert. Aber die beste und umfassendste wurde vom eidgenössisch diplomierten Steuerexperten der SVP im Nationalrat, von Dr. oec. Paolo Pamini, durchgerechnet und er kommt zu interessanten zusätzlichen Schlüssen, die von den Steuerideologen der FDP wohl nicht erkannt wurden. Gemeint sind alle Alleinerziehenden mit einem Kind und die meisten mit mehr als einem Kind, die inskünftig steuerlich benachteiligt werden. Dazu kommen kinderlose Konkubinatspaare ab 190‘000 Franken Gesamteinkommen, fast alle Konkubinatspaare mit einem Kind, aber auch Alleinstehende ab 100‘000 Franken Gesamteinkommen.

Die traditionelle Einverdienerfamilie soll schlechter gestellt werden. Warum diese Benachteiligung eine Abschaffung der Heiratsstrafe sein soll, verstehen hoffentlich wenigstens die FDP-Befürworter der Individualbesteuerung. Eine Vertreterin der GLP forderte am Fernsehen sogar den steuerlichen Druck, damit die übliche Arbeitsteilung in traditionellen Familien endlich abgeschafft und die Frauen, die sich bisher auf die Kindererziehung und den Haushalt gekümmert haben, auch zur Arbeitsaufnahme gezwungen werden. Dass dadurch meistens wieder Kitaplätze benötigt werden und Wunschstellen und öffentliche Verkehrsmittel oft nur in Städten vorhanden sind, wird ausgeblendet.

Wird die Individualbeteuerung angenommen und eingeführt, dann kann man die eigentlich sinnvollste Besteuerung von Familien vergessen. Dies ist auch das Nebenziel der links-grünen Parteien. Es ist doch offensichtlich, dass die einfachste Entlastung und Entrümpelung unseres Steuersystems über ein Splitting laufen muss.

Die Einkommen beider Partner werden addiert und bei einem Vollsplitting durch zwei geteilt. Für dieses Durchschnittseinkommen kommt dann der dafür anwendbare Steuersatz zur Anwendung. Dieser liegt tiefer als jener für das gemeinsame Einkommen. Da dieser Systemwechsel wegen der allfälligen Höhe der Steuerausfälle nicht auf einen Schlag umsetzbar ist, könnte man mit einem Teilsplitting beginnen, d.h. mit einem Faktor arbeiten, indem das errechnete gemeinsame Einkommen nicht halbiert, sondern beispielsweise mit einem Faktor von 0,8 multipliziert wird. Dieses so berechnete Einkommen würde dann zum entsprechenden Steuersatz zu versteuern sein.

Im Extremfall könnte man das Steuersystem massiv entlasten, indem nicht nur die Ehepartner, sondern auch die Kinder in die Berechnung einbezogen werden. Im Gegenzug sollte man dann auf sämtliche mit Kindern verbundenen Abzüge verzichten.

Immerhin gibt es auch in FDP-Kreisen Leute, die etwas von Steuern verstehen und sich gegen die Individualbesteuerung aussprechen. Sie werden allenfalls die nächste Welle von FDP-Anhängern sein, die zumindest die innere Kündigung von der Partei in Betracht ziehen.

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