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Die Immunitätskommission des Nationalrats hat entschieden, dass gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner wegen der Veröffentlichung eines KI-generierten Videos im Wahlkampf 2023 ermittelt werden darf. Das teilten die Parlamentsdienste mit.
Das Deepfake-Video zeigte die Grüne-Nationalrätin Sibel Arslan scheinbar als Unterstützerin der SVP-Ausschaffungspolitik. Arslan erstattete Strafanzeige. Die Kommission kommt zum Schluss, dass in diesem Fall das Interesse des Opfers und die Schwere des Vorwurfs schwerer wiegen als die Meinungsfreiheit im Wahlkampf.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten soll nun in dem Fall tätig werden können. Noch steht eine Bestätigung durch die Rechtskommission des Ständerats aus.
In einem weiteren Fall, der einen Islam-kritischen Beitrag Glarners auf der Plattform X betrifft, entschied die Kommission hingegen, die Immunität nicht aufzuheben.