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Ihre frühere Untergebene hat sich das Leben genommen: Walliser Chefanklägerin im Fall Crans-Montana wird von einer beklemmenden Geschichte eingeholt 

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Ihre frühere Untergebene hat sich das Leben genommen: Walliser Chefanklägerin im Fall Crans-Montana wird von einer beklemmenden Geschichte eingeholt 
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Béatrice Pilloud steht gewaltig unter Druck. Und die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis hat bereits nachgegeben. Die eigentliche Chefanklägerin, die die Schuldigen des Verbrechens von Crans-Montana suchen soll, hat ihre Verantwortung längst weitergereicht, abdelegiert auf mehrere Untergebene.

Pilloud liess diese Woche über die Nachrichtenagentur SDA ausrichten, dass sie die Ermittlungsarbeiten unter insgesamt vier Staatsanwältinnen, «vier Frauen», wie sie betont, aufteilen werde. Während sie selbst die Kommunikation und die internationalen Beziehungen zu den Amtskollegen im Ausland unterhalten wolle, sollen die Ermittlungen von der Generalstaatsanwalt-Stellvertreterin Catherine Seppey geführt werden.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Beatrice Pilloud, Attorney General of the Canton of Valais, reacts during a press conference about the Le Constellation bar and lounge leaving people dead and injured, during New Year?s celebration, in Sion, Switzerland, Thursday, January 1, 2026
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Olivier Elsig, der Oberstaatsanwalt Mittelwallis, jener Region also, wo sich der Brand zugetragen hat, wurde demnach von Pilloud nicht berücksichtigt. Dabei hat Elsig wohl als einziger amtierende Staatsanwalt des Kantons Wallis Erfahrungen gemacht in einem vergleichbaren Fall, zumindest was das Ausmass der Anzahl Toten sowie die emotionalen und medialen Dimensionen betrifft. Elsig hat beim Busunglück von Siders eine in Juristenkreisen weitum anerkannte Arbeit geleistet. Beim Unfall starben 28 Menschen, darunter viele Kinder.

Elsigs Untersuchung, wonach als Ursache nur ein medizinisches Problem oder eine Unaufmerksamkeit des Chauffeurs in Frage kommen kann, hielt Beschwerden bis vors Bundesgericht stand. Pikant: Elsig hatte sich 2023 ebenfalls auf den freigewordenen Posten des Generalstaatsanwalts beworben. Das Kantonsparlament zog aber die FDP-Frau Pilloud dem Mitte-Mann Elsig vor. Und da mit Seppey auch bei der Vize-Wahl eine Frau gewählt wurde, jubelten die Medien im Chor: «Zwei Frauen an der Spitze der Walliser Staatsanwaltschaft.»

Bereits kurz nach der Wahl wurde indes klar, dass allein das Geschlecht noch kein Garant für eine gute Amts- und Teamführung ist. Ein interner Streit zwischen Pilloud und Seppey auf der einen und der Staatsanwältin Rahel Brühwiler auf der anderen Seite eskalierte zusehends. Pilloud wollte, dass Brühwiler beim Fall um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud schneller vorwärtsmacht, weil sie die Verjährung befürchtete. Brühwiler wiederum fühlte sich von Pilloud massiv unter Druck gesetzt.

Das Kantonsgericht gab damals Brühwiler recht, wonach Pilloud «zwingend» befangen gewesen sein soll und trotzdem «operativ» in den Fall eingegriffen habe. Pilloud hatte früher als Anwältin die Frau eines langjährigen Geschäftspartners von Giroud vertreten. Daraufhin trennte sich die Frauenspitze der Staatsanwaltschaft von ihrer Kollegin. Brühwiler, die schweizweit unter Juristen einen sehr guten Ruf genoss, hat sich im vergangenen Oktober das Leben genommen. Die Westschweizer Tageszeitung Le Temps hat diesen beklemmenden Fall in einer umfangreichen Recherche nachgezeichnet. Pilloud wollte sich damals nicht zum Konflikt mit ihrer Untergebenen äussern.

Seit der Neujahresnacht steht die Generalstaatsanwältin unter zeitlichem, medialem und politischem Druck, wie sie ein Schweizer Staatsanwalt wohl noch selten gespürt hat. Dabei macht sie taktisch vermeidbare Fehler. Statt die Barbetreiber sowie die zuständigen Gemeindebehörden sofort in U-Haft zu setzen, um in aller Ruhe alle Dokumente zu sichten und zu sichern, lässt sie die Verantwortlichen auf freiem Fuss. Der Verdacht auf Verdunkelung und Kollusion war von Beginn an gegeben.

Die Barbetreiber sollen gemäss Medienberichten Stunden nach dem Brand bereits ihre Social-Media-Konten «gesäubert» oder ganz gelöscht haben. Den Gemeindebehörden liess sie fast 48 Stunden Zeit, um ihr die Unterlagen über die Bar sowie über die internen Kontrollabläufe zukommen zu lassen. Ob das Material vollständig ist, weiss niemand.

Auch bei der Anklageerhebung liess Pilloud Nachsicht walten, verzichtete auf das Prinzip «in dubio pro duriore» und ging statt auf Eventualvorsatz «nur» auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandstiftung. Der Druck würde sich sofort auf die Richter verschieben, wenn die Chefanklägerin von diesen zurückgepfiffen würde. Bei dieser Ausgangslage und dem offensichtlichen Unrecht, das die jungen Menschen in der Silvesternacht erfahren mussten, hätte die Chefanklägerin nicht schnell und hart genug reinfahren können.

Stattdessen kursieren nun Aufnahmen von der ersten Pressekonferenz, wie sie mit Mathias Reynard, dem Walliser Regierungspräsidenten, unter dem Tisch Händchen hält. Solche Gesten der Zuneigung und Verbundenheit sind aus menschlicher Sicht natürlich zu verstehen angesichts des grauenvollen Infernos mit vierzig Toten und über hundert Verletzten. An einem öffentlichen Auftritt, wo Reynard die Exekutive und Pilloud die Judikative vertritt, haben solche Gewalten verbindenden Zärtlichkeiten jedoch nichts zu suchen.

Überall Zeichen der Schwäche von Amtsträgern, die dafür gewählt sind, in schwierigen Zeiten und vor allem unabhängig voneinander in ihren jeweiligen Rollen Verantwortung zu übernehmen und zu führen. Dass Pilloud dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, hat sie längst selbst eingeräumt. Die Ermittlungen dauerten keine Woche, als die Generalstaatsanwältin beim Kantonsparlament bereits zusätzliche Ressourcen in Form eines ausserordentlichen Budgets beantragte.

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