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«Ich will nicht verantwortlich für eine Regierungskrise sein»: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf spricht bei Markus Lanz über möglichen Rückzug ihrer Nominierung zur Verfassungsrichterin

Die für das Bundesverfassungsgericht nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf hat einen möglichen Rückzug von ihrer Kandidatur angedeutet. Auf die Frage, ob ihre Kandidatur das Bundesverfassungsgericht beschädigen würde, sagte sie in der ZDF-Talkshow «Markus Lanz»: «Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten. Das ist ein Schaden, den will ich gar nicht verantworten. Ich möchte auch nicht verantwortlich für eine Regierungskrise in diesem Land sein. Weil wir nicht wissen, was danach passiert. Das sind alles Aspekte, die nehme ich unglaublich ernst, und die bedenke ich.»

BRITTA PEDERSEN / KEYSTONE
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BRITTA PEDERSEN / KEYSTONE

Die Professorin der Universität Potsdam war auf Vorschlag der SPD nominiert worden, ihre Wahl wurde im Bundestag allerdings abgesagt. Ausschlaggebend war der Widerstand aus Reihen der CDU/CSU, insbesondere wegen Brosius-Gersdorfs Positionen zu Abtreibung, Kopftuchverbot und AfD-Verbot. Die SPD zeigte sich empört, da die Union die Kandidatur ursprünglich mitgetragen hatte.

Brosius-Gersdorf sieht sich nach eigenen Angaben als Ziel einer politischen Kampagne. «Ich wurde diffamiert, verleumdet und bedroht», sagte sie in der Talk-Sendung. Auch von Todesdrohungen per Post und E-Mail berichtete sie. Ihren Lehrstuhl habe sie aus Sicherheitsgründen vorübergehend schliessen lassen.

Zugleich verwies sie auf breite Unterstützung, etwa von Kirchenleuten und Juristenkollegen. Ein Rückzug würde aus ihrer Sicht bedeuten, dass sich «eine Kampagne durchgesetzt» habe. Sie frage sich, was das mit zukünftigen Richterwahlen mache.

Auch die Kritik des Bamberger Erzbischofs Herwig Gössl wies sie scharf zurück. Dieser hatte in einem anderen Zusammenhang von einem «Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung» gesprochen. Brosius-Gersdorf konterte bei Lanz: «Auch Vertreter der katholischen Kirche sind an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden.»

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