Über Humor lässt sich streiten. Oder doch nicht? Die Aargauer SVP-Politikerin Vivienne Huber antwortete in einem Post auf die Frage «Wie viele muslimische Länder haben Sie schon bereist?» mit dem Satz: «Ich war schon oft in Spreitenbach.» In jeder satirischen Late-Night-Show wäre das ein garantierter Lacher, ausser vielleicht bei Böhmermann. Gut gebrüllt, Löwin!
Weniger lustig findet das ein anonymes Kollektiv, das sich bei Gemeinde- und Bundesbehörden über den satirischen Post beschwert. Die Aussage sei kein Witz, sondern «islamfeindlich, kulturchauvinistisch» und erfülle «in unseren Augen die Voraussetzungen einer rassistischen Aussage». Sie verstosse gegen allerlei nationale und internationale Gesetze, gegen die Bundesverfassung und die Uno-Rassendiskriminierungs-Konvention. Die anonymen Meinungswächter fordern neben einer öffentlichen und formellen Distanzierung der Gemeinde Spreitenbach auch eine Prüfung durch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus – «mit Konsequenzen für die (künftige) Kandidatur» der Nachwuchspolitikerin Huber (aber das finden sie natürlich nicht diskriminierend).
Ausserdem müssten «internationale Beobachter» sich mit dem Fall beschäftigen, «zur Dokumentation politisch motivierter rassistischer Aussagen in Wahlkampfzonen Europas».
Kurz: Es soll also eine Riesenmaschinerie in Gang gesetzt werden, auch international, damit ja nicht ein unerlaubtes Lachen aus einer Schweizer Kehle rutscht.
Da die anonymen Absender des Schreibens nicht den Mut haben, hinzustehen, bleibt die Debatte ein Schattenboxen. Auffällig ist allerdings, dass sie ein deutsches Scharf-S verwenden, das man in der Schweiz nicht kennt. Und wo der Humor abhandenkommt, da sind auch die Scharfrichter nicht mehr weit.
Apropos anonym: Auch kein Ruhmesblatt ist der Entscheid der zuständigen Parlamentskommission, die parlamentarische Immunität von Nationalrat Andreas Glarner aufzuheben, der sich den Spass erlaubt hatte, sich durch seine politische Lieblingsgegnerin Sibel Arslan in einem als KI-generiert gekennzeichneten Video zur Wahl empfehlen zu lassen.
Glauben die Parlamentarier allen Ernstes, dass auch nur ein einziger grüner Wähler deshalb Glarner die Stimme gibt? Natürlich nicht. Die Verwechslungsgefahr zwischen Glarner und Grün ist gleich null. Deutlicher überziehen, deutlicher im Satirefach liegen kann ein Beitrag nicht, weshalb von vornherein auch jeder Täuschungsverdacht absurd ist. Die Aufhebung der Anonymität mit dem Ziel, eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen, ist daher nur eines: lächerlich.
Man fragt sich, was jeweils der grössere Witz ist: Die Posts von Huber und Glarner oder die völlig überzogenen, humorlosen Reaktionen darauf. Was lustiger ist, ist klar.