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Heute treffen weitere dreizehn Gaza-Kinder mit fünfzig Erwachsenen in der Schweiz ein. Dass es sich um wirklich Schwerverletzte handelt, ist unwahrscheinlich

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Heute treffen weitere dreizehn Gaza-Kinder mit fünfzig Erwachsenen in der Schweiz ein. Dass es sich um wirklich Schwerverletzte handelt, ist unwahrscheinlich
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Am heutigen Freitag werden in der Schweiz die restlichen dreizehn verletzten Kinder aus dem Gazastreifen in der Schweiz eintreffen. Sie sind begleitet von insgesamt fünfzig erwachsenen Bezugspersonen, ebenfalls aus der palästinensischen Bevölkerung. Alle erhalten ein Asylverfahren und ein dauerhaftes Bleiberecht.

Zuvor sind schon sieben Kinder aus dem Gazastreifen hier eingetroffen und in den Spitälern der aufnahmewilligen Kantone behandelt worden. Wie zuständige Ärzte gegenüber den Medien ausführten, handelt es sich nicht um schwere oder komplizierte Verletzungen.

© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
An injured child and his mother are taken to an ambulance after landing at Zurich Airport, Switzerland, on Friday, October 24, 2025
© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER

Die Weltwoche wollte vom Staatssekretariat für Migration (SEM) wissen, welches Alter, welches Geschlecht und welche Art von Verletzungen die ersten sieben vom Bund aufgenommenen Gaza-Kinder haben. Die Antwort lautete wie folgt: «Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (und gestützt auf Art. 36 Abs. 3 DSG [Bundesgesetz über den Datenschutz] und Art. 7 Abs. 2 BGÖ [Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip]) kommentieren wir keine Einzelfälle. Dies schliesst Alter, Art der Verletzungen und Geschlecht mit ein.

Damit behauptet das SEM, dass diese Daten nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben stehen beziehungsweise dass an der Bekanntgabe kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Im zitierten Artikel des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) steht: «Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn durch seine Gewährung die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann; ausnahmsweise kann jedoch das öffentliche Interesse am Zugang überwiegen.»

Das Mauern und Schweigen der Bundesbehörden erstaunt. Genau wie die Argumentation, es bestehe kein öffentliches Interesse an der Art der Verletzungen der Gaza-Kinder. Denn sollten sich diese als wirklich nicht schwer erweisen, stellt sich die Frage, warum die Kinder nicht im Gazastreifen behandelt werden. Dann würden sie nämlich nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Und den Steuerzahlern würde nicht zugemutet, für rund vier erwachsene, gesunde Begleitpersonen pro Kind aufkommen zu müssen – und dies zweifellos für lange Zeit.

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