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Hautfarbe bleibt im Fahndungsregister der Fedpol als Merkmal erhalten

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Hautfarbe bleibt im Fahndungsregister der Fedpol als Merkmal erhalten
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© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Ein Polizist von Fedpol bewacht den Eingang zum Vorzimmer des Nationalrats, an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 6
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Der Bundesrat hat den Entscheid des Fedpol rückgängig gemacht, die Hautfarbe als Fahndungsmerkmal aus dem nationalen Polizeiregister Ripol zu streichen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates hervor. Zuvor hatten SVP-Politiker wie Nationalrat Mike Egger scharfe Kritik geäussert.

Nach Eggers Vorstoss im Nationalrat bleiben frühere Bezeichnungen wie «schwarz», «braun» oder «weiss» bestehen. Die Kategorien «gelb» und «rot» werden jedoch entfernt. «Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe […] als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert», schreibt der Bundesrat. Vor allem «gelb» und «rot» seien kaum verwendet worden – in nur 1 Prozent aller Fälle.

Die Herkunft einer gesuchten oder unbekannten Person könne laut Bundesrat ohnehin mittels präziserer Typologien wie «Asiate», «Mitteleuropäer», «Nordafrikaner» oder «Schwarzafrikaner» angegeben werden. Für die Fahndung seien andere physische Merkmale wie Alter, Grösse, Statur, Bekleidung oder besondere Kennzeichen weit wichtiger.

Das Fedpol hatte die Streichung ursprünglich aus Gründen der Praxistauglichkeit vorgenommen.

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