Die von Robert Habeck initiierte Privilegierung der Windkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstösst gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt ein bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Volker Boehme-Nessler von der Universität Oldenburg. Der zentrale Vorwurf: Die gesetzlich verordnete Vorrangstellung der erneuerbaren Energien bei gerichtlichen Abwägungen sei mit der Verfassung nicht vereinbar – weil sie die Justiz faktisch entmachte, berichtet die Zeitung Die Welt.
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2023 hatte der damalige Wirtschaftsminister (Grüne) im Rahmen seiner EEG-Novelle festgelegt, dass Bau und Betrieb von Ökostromanlagen «im überragenden öffentlichen Interesse» lägen und dem Schutz von «Gesundheit und Sicherheit» dienten. Gerichte sollten seither bei Abwägungen zwischen Bürgerrechten und Windkraft automatisch zugunsten der erneuerbaren Energien entscheiden.
«Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor», heisst es im Gutachten. Eine Abwägung, deren Ergebnis per Gesetz vorgegeben sei, sei «faktisch keine Abwägung mehr» – ein Bruch mit einem der «zentralen Instrumente im modernen Verwaltungsrecht».
Betroffen sind insbesondere Klagen von Bürgerinitiativen, die sich gegen Windkraftprojekte in ihrer Umgebung wehren – etwa wegen Beeinträchtigung von Eigentum, Berufsfreiheit oder körperlicher Unversehrtheit. Nach Einschätzung des Juristen hebelt das Gesetz zentrale Grundrechte aus: «Der absolute klimapolitische Imperativ von Paragraf 2 EEG verletzt das Nachhaltigkeitsgebot in Artikel 20a GG.»
Das Bundeswirtschaftsministerium unter CDU-Ministerin Katherina Reiche wies die verfassungsrechtlichen Bedenken zurück. Man sehe keine Probleme, da dem Gesetzgeber ein «weiter Gestaltungsspielraum» zustehe.