Ein Gutachten warnt vor den Folgen, sollte die Halbierungs-Initiative am 8. März angenommen werden. Laut dem 66-seitigen Bericht des ehemaligen Bundesamtsdirektors Martin Dumermuth müsste die SRG trotz halbierter Gebühreneinnahmen ihren verfassungsmässigen Leistungsauftrag unverändert erfüllen – das könnte den Bund zu zusätzlichen Zahlungen zwingen. Dies berichtet der Blick.
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Das Dokument hält fest, dass die Initiative zwar die Abgabe beschneide, nicht aber den Auftrag ändere; Radio und Fernsehen müssten weiterhin zu Bildung, Meinungsbildung und Unterhaltung beitragen. «Es ist davon auszugehen, dass sich eine Schere öffnet zwischen den Vorgaben des Leistungsauftrags und den finanziellen Möglichkeiten», schreibt Dumermuth. Falls Werbung und Sponsoring die Lücke nicht schliessen könnten, müsse der Gesetzgeber eingreifen – notfalls mit Subventionen aus dem Bundeshaushalt.
Als besonders problematisch bewertet der Gutachter die enge Frist von achtzehn Monaten für die Umsetzung. Sie führe «fast zwingend dazu, dass das Parlament umgangen wird». Zudem ermögliche die Initiative erstmals, Bundesgesetze beim Bundesgericht anzufechten – ein «Systembruch», so Dumermuth. Die Initiative berge damit erhebliche juristische und politische Risiken.