Nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts verlangt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine umgehende Erklärung für Zurückweisungen an der Grenze. Laut Welt kritisiert die Ministerin ihren CSU-Amtskollegen Alexander Dobrindt und fordert, dieser müsse «sehr rasch» die zugesagte Begründung liefern.
Anlass ist eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt hat. Die drei Personen – zwei Männer und eine Frau – hatten in Deutschland um Asyl gebeten, obwohl sie über sichere Drittstaaten eingereist waren. Nach bisheriger Praxis wurden solche Fälle von der Bundespolizei ohne nähere Prüfung direkt abgelehnt.
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Das Gericht urteilte nun: Auch wenn Migranten über andere EU-Staaten kommen, muss zunächst geprüft werden, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Die direkte Zurückweisung sei mit dem europäischen Dublin-Abkommen nicht vereinbar.
Dobrindt hatte sich auf eine europäische Ausnahmeregel und den Schutz der öffentlichen Ordnung berufen. Nun fordert Hubig eine rechtliche Begründung. «Der Bundesinnenminister muss sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern», sagte sie dem RND. Es werde schwierig, eine Argumentation zu finden, die EU-rechtlich Bestand habe.
Dobrindt will die Frage vom Europäischen Gerichtshof klären lassen. Hubig warnt jedoch davor, bis dahin an der aktuellen Praxis festzuhalten. Sollten weitere Gerichte die Zurückweisungen kippen, sei das nur schwer vermittelbar.