Polen wird den mutmasslichen Nord-Stream-Saboteur Wolodymyr Sch. nicht an Deutschland ausliefern. Das entschied das Bezirksgericht in Warschau. Die deutschen Behörden hätten laut dem Gericht «sehr allgemein gehaltene» Informationen geliefert, die «sich auf einer DIN-A4-Seite» beschränkten. Für einen europäischen Haftbefehl reichten diese nicht aus. Zugleich betonte das Gericht, es sei nicht befugt, über eine tatsächliche Tatbeteiligung oder die politische Dimension der Vorwürfe zu urteilen.
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Der 49-jährige Ukrainer war Ende September in Pruszków bei Warschau festgenommen worden, nachdem er zuvor aus der Ukraine geflohen war. Mit dem Urteil wurde auch seine Untersuchungshaft aufgehoben.
Während des Prozesses attackierte Sch.’s Verteidiger die deutsche Justiz scharf. Diese sei politisch abhängig: «Die Richter dort geniessen keine unverletzliche Immunität», sagte er und verwies auf das Urteil gegen einen Weimarer Amtsrichter, der wegen Masken-Urteilen verurteilt wurde. Weiter stellte er infrage, ob ein Ukrainer wegen Sabotage an russischer Infrastruktur überhaupt in Deutschland angeklagt werden könne – der EU-Rat habe die Nord-Stream-Pipeline schliesslich als Teil der russischen Kriegsinfrastruktur eingestuft.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte sich schon zuvor gegen eine Auslieferung ausgesprochen. Beim Staatsbesuch in Italien sagte er: «Es liegt sicherlich nicht im Interesse Polens und im Interesse eines Gefühls von Anstand und Gerechtigkeit.»
Die Explosionen an den Pipelines ereigneten sich Ende September 2022. Drei der vier Röhren wurden zerstört. Wer dafür verantwortlich ist, ist nach wie vor nicht geklärt.