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Gericht urteilt: Merz-Regierung muss Afghanen-Familie Einreisevisum erteilen

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat weitreichende Folgen für die Migrationspolitik der Bundesregierung: Das Auswärtige Amt muss einer afghanischen Wissenschaftlerin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Der Frau war eine Einreise im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms bereits zugesagt worden, was laut Gericht «rechtlich bindend» ist. Die Entscheidung bringt insbesondere die CDU-geführte Koalition unter Friedrich Merz in Bedrängnis, berichtet das Portal Focus online.

MICHAEL KAPPELER / KEYSTONE
Gericht urteilt: Merz-Regierung muss Afghanen-Familie Einreisevisum erteilen
MICHAEL KAPPELER / KEYSTONE

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, keine neuen Aufnahmeprogramme mehr aufzulegen und das bestehende Programm für Afghanen zu beenden. Doch rund 2400 Menschen warten noch immer in Pakistan auf ihre Einreise – viele mit rechtskräftiger Zusage. Der Fall der afghanischen Klägerin könnte nun Signalwirkung haben: Eine Klagewelle mit rund vierzig weiteren Verfahren ist bereits in Gang, wie Tilmann Röder von der Initiative Kabul Luftbrücke erklärte.

Die Zeit drängt: In Pakistan droht diesen Afghanen die Abschiebung in die Taliban-Herrschaft. Eine rasche Umsetzung des Berliner Urteils ist entscheidend. Die Bundesregierung prüft inzwischen, ob Aufnahmezusagen noch widerrufen werden können. Innenpolitiker Detlef Seif (CDU) spricht von einem «Wettlauf gegen die Zeit», für den er die frühere Ampelkoalition verantwortlich macht. Grünen-Politikerin Schahina Gambir kontert scharf: «Es ist ein Skandal, dass diese Bundesregierung sehenden Auges Menschen in Lebensgefahr lässt.»

Ob künftig noch Charterflüge bereitgestellt werden, bleibt offen – das Gericht verpflichtet den Bund nicht dazu. Eine selbst organisierte Ausreise dürfte für viele jedoch finanziell kaum machbar sein.

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