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Gericht urteilt: Internetnutzer darf Habeck als «Vollidioten» bezeichnen, die Äusserung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt

Ein Mann, der den ehemaligen deutschen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf der Plattform X als «Vollidioten» bezeichnet hatte, ist vom Amtsgericht Passau vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Das Gericht wertete die Äusserung als durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Onlineportal Apollo News berichtet.

OLIVIER HOSLET / KEYSTONE
epa12015311 German Economy and Climate Minister Robert Habeck speaks to the media during an EU Trade Ministers meeting in Luxembourg City, Luxembourg, 07 April 2025
OLIVIER HOSLET / KEYSTONE

Der Nutzer hatte in einem Kommentar geschrieben: «Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand und unser Land zugrunde richtet». Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet, gestützt auf Paragraf 185 StGB (Beleidigung) sowie den sogenannten Politikerbeleidigungs-Paragrafen 188 StGB. Laut Medienanwalt Markus Haintz entschied das Gericht nun, dass es sich nicht um eine strafbare Schmähkritik, sondern um eine polemische Meinungsäusserung im politischen Diskurs handle.

Zudem argumentierte das Gericht, dass der Kommentar angesichts seiner geringen Reichweite nicht die Voraussetzung des Paragrafen 188 erfülle, wonach eine Äusserung das öffentliche Wirken eines Politikers «erheblich erschweren» muss. Damit sei die Schwelle für eine strafbare Politikerbeleidigung nicht erreicht.

Zwischen 2021 und August 2024 erstattete Habeck über 800 Anzeigen wegen Hassrede und Beleidigung. Seine Parteikollegin Annalena Baerbock kam im selben Zeitraum auf rund 500, FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gar auf fast 2000 Anzeigen. Wie Apollo schreibt, arbeiten Politiker dabei mit Agenturen zusammen, die mittels Algorithmen potenziell strafbare Beiträge in sozialen Medien aufspüren. Die in solchen Fällen verhängten Bussgelder werden – so die Darstellung des Portals – zwischen Agentur und Anzeigeerstatter geteilt.

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