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Gericht kippt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur: Die SP nennt den Entscheid «fragwürdig» und will das Urteil anfechten

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Einführung kommunaler Mindestlöhne in Zürich und Winterthur gestoppt. Die Städte hatten im Juni 2023 Mindestlohnvorlagen angenommen – 23.90 Franken in Zürich und 23 Franken in Winterthur.

Die Gewerbeverbände, darunter der Stadtzürcher Gewerbeverband, die Handelskammer Winterthur und die Arbeitgebervereinigung Winterthur, legten gegen die Mindestlöhne Rekurs ein. Nachdem die Bezirksräte den Beschwerden zunächst nicht stattgegeben hatten, entschied das Verwaltungsgericht nun zugunsten der Verbände.

© KEYSTONE / GEORGIOS KEFALAS
Eine Zwanzigernote und ein Einfraenkler, fotografiert in Basel, am Dienstag, 12
© KEYSTONE / GEORGIOS KEFALAS

Das Gericht argumentiert, dass die Gemeinden keinen rechtlichen Spielraum hätten, in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Dies verstosse sowohl gegen die Kantonsverfassung als auch gegen das kantonale Sozialhilfegesetz.

Die SP Stadt Zürich kritisierte den Entscheid des Verwaltungsgerichts und nennt das Urteil «fragwürdig». Der Entscheid müsse nun ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Städte das Urteil anfechten werden, ist bislang unklar.

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