Der AfD-Politiker Uwe Detert darf nicht zur Bürgermeisterwahl in Lage (NRW) antreten. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Wahlausschluss nun bestätigt. Zur Begründung verwies es auf «konkrete Anhaltspunkte» für eine fehlende Verfassungstreue Deterts – unter anderem aufgrund von Äusserungen in sozialen Medien, wie das Portal Apollo News berichtet.
Facebook/Uwe Detert
Detert war sowohl vom Gemeinde- als auch vom Kreiswahlausschuss von der Wahl am 14. September ausgeschlossen worden. Beide Gremien stützten sich dabei auf ein Dossier des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Laut Gemeindeordnung des Landes kann ein Wahlausschluss erfolgen, wenn objektive Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers bestehen.
In seiner Entscheidung stellte das Verwaltungsgericht klar, dass Deterts Eilantrag unzulässig sei, da ein spezielles Rechtsmittelverfahren vorgesehen sei – konkret ein Einspruch im Wahlprüfungsverfahren. Einen offensichtlichen Wahlfehler, der den sofortigen Eingriff des Gerichts rechtfertigen würde, habe Detert nicht aufgezeigt.
Das Gericht stellte zudem fest, dass «die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweist», wie es in der Mitteilung heisst. Es bestehe daher keine Grundlage für eine nachträgliche Zulassung des Kandidaten.
Detert kann gegen den Entscheid noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Ein vergleichbarer Fall läuft derzeit in Rheinland-Pfalz: Dort wurde der AfD-Politiker Joachim Paul von einer OB-Kandidatur ausgeschlossen. Auch sein Eilantrag scheiterte – nun liegt die Sache beim Oberverwaltungsgericht.