Der Kanton Genf verbietet den Burkini in öffentlichen Schwimmbädern. Das Genfer Parlament beschloss am Donnerstag eine entsprechende Regelung mit 83 zu 53 Stimmen, wie 20 Minuten berichtet.
Das Gesetz untersagt den Burkini nicht ausdrücklich, legt jedoch fest, welche Badekleidung erlaubt ist. Zugelassen sind demnach ein- oder zweiteilige Badeanzüge, die maximal bis über die Knie reichen und die Arme freilassen.
Rolf Haid/Keystone
Die Vorlage geht auf politische Vorstösse zurück, die strengere Vorschriften in öffentlichen Bädern forderten. Die Befürworter sehen darin eine klare und einheitliche Regelung für Badebekleidung. Kritiker sprechen hingegen von einer gezielten Ausgrenzung. SP-Politikerin Caroline Renold bezeichnete die Debatte als «eine Stigmatisierung des anderen, eine fremdenfeindliche Manipulation».
Auch innerhalb des Parlaments blieb das Thema umstritten. Gegner der Regelung kritisieren Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte und sprechen von Vorschriften über den weiblichen Körper. Befürworter halten dagegen, es gehe um klare Standards und Gleichbehandlung.
Die Sammelbestimmungen könnten juristisch überprüft werden. Laut Gegnern ist nicht ausgeschlossen, dass Gerichte über die Zulässigkeit der neuen Vorschriften entscheiden werden.