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«Genervt ist nur der Vorname»: Der vom Bundesgericht abgesetzte Schaffhauser Ständerat Simon Stocker sieht «null» Verantwortung bei sich für seine ungültige Wahl und beschimpft das Bundesgericht, wie kaum ein Politiker das höchste Schweizer Gericht je beschimpft hat

Selbst der Schaffhauser AZ, dem linken Leibblatt des vom Bundesgericht nach einer Weltwoche-Recherche und einer Wahlrechtsbeschwerde abgesetzten Ständerats Simon Stocker (SP), wird es irgendwann zu viel.

«Zum Zeitpunkt der Wahl hier zu wohnen, ist nun mal die Voraussetzung, um als Schaffhauser Ständerat gewählt zu werden», hält sie ihm entgegen.

Der Rest ist das Dokument einer, wie sollen wir es nennen, erschütternden Selbstzentriertheit, die man nicht weiter kommentieren, sondern nur für sich selbst sprechen lassen muss.

«Genervt ist nur der Vorname»: Der vom Bundesgericht abgesetzte Schaffhauser Ständerat Simon Stocker sieht «null» Verantwortung bei sich für seine ungültige Wahl und beschimpft das Bundesgericht, wie kaum ein Politiker das höchste Schweizer Gericht je beschimpft hat

Wen hält Stocker für die ungültige Wahl und das Urteil des Bundesgerichts für verantwortlich? «Ich akzeptiere dieses Urteil. Aber die Grundlage dafür ist ein veraltetes Familienbild.»

Sieht er auch Verantwortung bei sich selbst? «Nein. […] Ich würde nichts anders machen und habe erst recht nichts falsch gemacht.»

Trägt seine Partei, die SP Schaffhausen, denn eine Verantwortung dafür? «Nein, null und nichts.»

Schlicht «niemand» habe einen Fehler gemacht.

Es wirkt fast schon gespenstisch: Stocker bestätigt, was auch die Weltwoche schrieb: «Halb Schaffhausen wusste um meine Wohnsituation», aber keiner will davon gewusst haben, dass dies ein Problem sein könnte, keiner, von der Staatskanzlei über den Regierungsrat bis zum Obergericht, nahm die Tatsache ernst, dass der Kanton Schaffhausen eine Verfassung hat, die eine Wohnsitzpflicht für Ständeräte vorschreibt.

Verfassungsbruch? Ist uns doch egal!

Das Gericht stütze sich auf «hard facts», moniert Stocker. Ja, auf was denn sonst, denn auf Verfassung und Gesetze und harte Fakten, sollte sich das Gericht stützen? Auf Stockers Befindlichkeit und seine Selbstverwirklichung?

Die Frage ist nicht polemisch, die Frage ist keine Frage, sie ist Stockers eigene Antwort. Er lamentiert: «Diese ‹hard facts› sind, wie sie eben sind. Aber das Leben, das ich und meine Frau führen, besteht aus viel mehr. Es ist ein aufwendiges Leben, weil wir beide unsere Bedürfnisse haben, die wir wahrnehmen wollen. Da kann kein Gericht hineinblicken.»

Und er versteigt sich zur Aussage: «Das Bundesgericht spricht uns jetzt ab, dass wir unser Leben individuell gestalten können. Der eigene Lebensweg wird mir entrissen.» Und auch gleich noch derjenige seiner Frau, von der er als «Feminist» finde, dass sie «selbst entscheiden darf, wo sie arbeiten will».

Das töne «jetzt, als wäre Ihre Frau auch genervt», wirft die Schaffhauser AZ ein. Darauf Stocker: «Genervt ist nur der Vorname.»

Nein, Herr alt Ständerat Stocker, das Bundesgericht hat nichts gegen Ihre individuelle Lebensgestaltung und nichts gegen Ihren Lebensweg und nichts gegen den Arbeitsort und nichts gegen die Nerven Ihrer Frau, es hat nur etwas, das Sie offensichtlich nicht haben: Achtung vor der Verfassung des Kantons Schaffhausen, den Sie vertreten haben.

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