Die Gemeinde Crans-Montana darf im Strafverfahren nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar nicht als Klägerin auftreten. Das teilte die Walliser Staatsanwältin dem Anwalt der Gemeinde mit, wie der Sender RTS berichtet. In ihrem Schreiben vom 5. Januar erklärte sie, die Gemeinde komme «nicht als Klägerin in Frage», da nur Personen als geschädigte Partei gelten könnten, «deren Rechte durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt wurden».
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Nachdem die Staatsanwältin ankündigte, den Antrag abzuweisen, zog die Gemeinde ihren Antrag am 8. Januar zurück. Der Anwalt schrieb, Crans-Montana tue dies «aus Respekt vor den Opfern und ungeachtet etwaiger rechtlicher Erwägungen».
Trotz des Rückzugs will die Gemeinde weiterhin als «Verfahrensbeteiligte» auftreten. Sie beantragt Zugang zu den Akten, Teilnahme an Anhörungen und das Recht, Fragen an Befragte zu stellen. Als Gründe nennt sie mögliche Verstösse des Betreibers gegen Bau- und Gastgewerbevorschriften – etwa einen blockierten Notausgang, eine verengte Treppe und fehlende Alterskontrollen. Ein Pool von vier Staatsanwälten soll nun entscheiden, ob die Gemeinde diesen Status erhält.