Wer wegen einer geistigen Behinderung («Geisteskrankheit» oder «Geistesschwäche») eine Beistandschaft hat, ist vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dieser für einen demokratisch-liberalen Rechtsstaat selbstverständlicher Artikel 136 unserer Bundesverfassung soll jetzt ausgehebelt werden.
Die linke Seite des politischen Spektrums schreit «Diskriminierung» und stützt sich wie so oft auf irgendwelches soft law der Vereinten Nationen – diesmal auf die Uno-Behindertenrechts-Konvention. Es wird behauptet, auch Menschen mit einer geistigen Behinderung könnten sich eine politische Meinung bilden. Als Beweis führt der Tages-Anzeiger eine verbeiständete ältere Frau an, die täglich die SRF-«Tagesschau» schaue und Zeitung lese.
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Die zuständige Parlamentskommission will das Anliegen mit hauchdünner Mehrheit unterstützen, ebenso der Bundesrat. Die bürgerliche Minderheit unterlag. Doch wenn alles, was eine bestimmte Menschengruppe nicht tun darf, gleich diskriminierend wäre, dann könnten die Kinder irgendwann auch das recht aufs Autofahren einfordern. Und dennoch will die Staatspolitische Kommission Menschen, die keine Verträge unterzeichnen dürfen, nicht nur stimmen, sondern auch in politische Ämter wählen lassen.
Es ist kein Zufall, dass das verfehlte Anliegen von linken Kreisen massiv unterstützt wird. Denn es ist ziemlich offensichtlich, wer am Schluss für die geistig Behinderten abstimmen und wählen wird: niemand anders als ihre Betreuerinnen und Betreuer. Nichts gegen soziale Berufe, wir alle sind auf diese angewiesen. Nur: Einen politisch repräsentativen Charakter haben sie nicht. Sie wählen in aller Regel Parteien links der Mitte. Und stimmen für Vorlagen, die dem Staat und dem Steuerzahler immer mehr abverlangen.
Das Stimm- und Wahlrecht für geistig Behinderte würde die Linken im Lande fördern. Genau darum fordern es die Linken.