Es ist kein böser Troll, der die Frage stellt, sondern der renommierte Jurist und ehemalige Präsident des Efta-Gerichtshofs Prof. Dr. Dr. h. c. Carl Baudenbacher. «Gehört Rechtsmissbrauch zu den Werte der EU?», fragt er und bringt ein brillantes neues Argument in die Debatte um die EU-Anbindungsverträge ein.
Peter Klaunzer/Keystone
Baudenbacher stellt fest: Die EU verlange von der Schweiz den Abschluss eines Abkommens, das ihren eigenen Werten widerspreche – insbesondere dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Beitrittskriterien der EU («Kopenhagener Kriterien») verlangten Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz. Sowohl der Europäische Gerichtshof selbst als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Efta‑Gerichtshof hätten diese Grundsätze bestätigt.
Trotzdem wolle die EU gegenüber der Schweiz nun mit Hilfe des Bundesrates dauerhaft einen Mechanismus durchsetzen, bei dem Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht gebracht werden, das in Fragen des EU‑Rechts zwingend den EuGH anrufen und ihm folgen müsste – während das Bundesgericht vollständig ausgeschlossen wäre.
Ein solches Vorgehen gegenüber einem demokratischeren Drittstaat stellt laut Baudenbacher, der sich dabei auf die EU-eigenen Grundsätze beruft, einen Rechtsmissbrauch dar. Der EuGH sei gegenüber Mitgliedstaaten neutral, der Schweiz gegenüber wäre er das nicht.
Mit anderen Worten: Die EU verlangt von der Eidgenossenschaft etwas, das ihren eigenen Prinzipien und ihrer eigenen Rechtspraxis widerspricht. Wir warten darauf, bis der EuGH die Verträge kassiert.