Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy darf das Gefängnis nach nur knapp drei Wochen verlassen – unter scharfen Auflagen. Das Pariser Berufungsgericht entschied, dass der 70-Jährige das Urteil wegen mutmasslicher Wahlkampfhilfe aus Libyen in Freiheit abwarten darf. Die Berufungsverhandlung ist für das Frühjahr 2026 angesetzt.
TERESA SUAREZ / KEYSTONE
Sarkozy war im Oktober in der sogenannten Libyen-Affäre zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Obwohl er Berufung einlegte, musste er seine Strafe sofort antreten – ein Novum in der französischen Justizgeschichte für ein früheres Staatsoberhaupt. Untergebracht war er im Pariser Gefängnis La Santé in einer abgeschirmten, aber normalen Zelle.
Die Haft wurde nun vorläufig aufgehoben. Sarkozy darf Frankreich nicht verlassen und keinen Kontakt zu Prozessbeteiligten oder Justizminister Gérald Darmanin aufnehmen.
Der Fall gilt als bislang grösste juristische Niederlage für den konservativen Ex-Präsidenten. Sarkozy bestreitet jede Schuld und spricht von einer «unerträglichen Ungerechtigkeit». Bereits in zwei anderen Verfahren wurde er verurteilt – unter anderem wegen Bestechung. Eine Strafe verbrachte er mit elektronischer Fussfessel im Hausarrest.
In der Affäre geht es um mutmasslich illegale Wahlkampfhilfe von Libyens Ex-Diktator Gaddafi für Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007. Das Gericht fand keine direkten Belege für Geldflüsse, sprach aber von deutlichen Bemühungen im Umfeld. Ein Freispruch in zweiter Instanz ist ungewiss.