Frankreich ermittelt, die Schweiz zögert: Der Epstein-Komplex offenbart unterschiedliche Rechtskulturen
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Frankreich ermittelt, die Schweiz zögert: Der Epstein-Komplex offenbart unterschiedliche Rechtskulturen

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Frankreich ermittelt, die Schweiz zögert: Der Epstein-Komplex offenbart unterschiedliche Rechtskulturen
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Frankreichs Justiz nimmt die neu veröffentlichten Epstein-Akten zum Anlass, 2022 eingestellte Ermittlungen wieder aufzunehmen. Die Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte, dass Hinweise auf mögliche französische Beteiligte geprüft werden – darunter ein Diplomat sowie zwei ältere Klagen. Gleichzeitig wird die umfangreiche Ermittlungsakte zum inzwischen verstorbenen Modelagenten Jean-Luc Brunel erneut analysiert, um zu klären, ob einzelne Elemente in einem neuen juristischen Rahmen verwertbar sind.

Maxime Jegat/Keystone
Frankreich nimmt eingestellte Ermittlungen wieder auf: Dokumente aus den Epstein-Akten, fotografiert in Lyon am 3. Februar 2026.
Maxime Jegat/Keystone

Auch in der Schweiz wächst der politische Druck, den hiesigen Bezug der Akten zu untersuchen. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, findet sich in den Dokumenten unter anderem der Hinweis auf einen «Assistenten» in Zürich – ein Begriff, der laut französischen Medien oft als Deckname innerhalb von Epsteins Netzwerk diente. SP-Nationalrat Benoît Gaillard forderte den Bundesrat auf, aktiv zu werden: Die Bundesanwaltschaft könne «von Amts wegen» ein Verfahren einleiten, argumentiert er.

FDP-Nationalrat Philippe Nantermod und SVP-Vertreter Manfred Bühler sehen hingegen keinen Anlass für Ermittlungen. Es gebe «keine Beweise» für Straftaten in der Schweiz, heisst es, zudem seien viele der veröffentlichten Dokumente «irrelevant» oder unvollständig geschwärzt. Eine detaillierte Prüfung könne «Zeitverschwendung» darstellen, sagte Bühler unter Verweis auf die US-Veröffentlichungspraxis.

Die Bundesanwaltschaft erklärte auf Anfrage, ihr lägen «keine Informationen» zum Fall vor. Auch das Fedpol ermittelt derzeit nicht; zuständig werde man erst, wenn eine internationale Anfrage aus den USA eintreffe. Laut dem Bundesamt für Justiz hat sich die US-Justiz bislang nicht an die Schweiz gewandt.

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