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Fall Sanija Ameti: Der Staat muss keine religiösen Gefühle schützen

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Fall Sanija Ameti: Der Staat muss keine religiösen Gefühle schützen
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Der Schuldspruch gegen Sanija Ameti, die auf eine Mariadarstellung mit Jesuskind geschossen hatte, wurde mit dem Artikel 261 im Strafgesetzbuch begründet, der «böswillige» und «gemeine» Handlungen gegen die Religion verbietet. Artikel 261 stammt aus einer Zeit der konfessionellen Spannungen zwischen Protestanten und Katholiken, als der Gesetzgeber darum besorgt sein musste, dass die Konfessionen friedlich koexistieren, ohne einander zu verhöhnen oder die Kultusfreiheit des anderen zu beschneiden.

© KEYSTONE / CLAUDIO THOMA
Sanija Ameti, ehemalige Praesidetin der "Operation Liberto" und ehemaliges Mitglied der GLP, rehcts, erscheint mit ihrem Anwalt Peter Bettoni, links, zum Prozess am Bezirksgerich Zuerich am Mittwoch, 28
© KEYSTONE / CLAUDIO THOMA

Heute braucht es den Artikel 261 nicht mehr. Der Staat schützt alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend gegen Diskriminierung, Beschneidung der Religionsfreiheit oder gegen ehrverletzende Äusserungen. Abgesehen davon lehne ich es grundsätzlich ab, dass der Staat die Kompetenz haben soll, «gemeine» oder «böswillige» Handlungen zu definieren und zu ahnden. Der Staat als Gefühls- und Gesinnungspolizei? Nein, der Staat soll lediglich die Grundrechte garantieren und Leute bestrafen, die gegen das Gesetz verstossen.

Gott braucht keine Juristen

Ich will nicht, dass sich Gerichte um meine religiösen Gefühle sorgen. Religiöse Gefühle dürfen nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, auch nicht im Fall von besonders dummen, selbstverliebt via Social Media verbreiteten Schüssen auf ein Marienbild. Auch nicht im Fall von Karikaturen gegen Mohammed. Mit verletzten Gefühlen muss ein mündiger, erwachsener Mensch eigenmächtig umgehen können, ohne für sein allfälliges emotionales Ungleichgewicht andere verantwortlich zu machen. Weder der Einzelne noch eine Gruppe «Gottesfürchtiger» soll den Staat dafür einspannen können, einen Glauben vor Kritik oder Provokation zu schützen. Das ist vormodern und infantil. Es zeugt ausserdem von einem schwachen Glauben. Denn was ist das für ein Gott, der zum Schutz seiner Ehre den Richterspruch eines weltlichen Juristen nötig hat?

Je vielfältiger und pluralistischer eine Gesellschaft ist, desto grösser werden die Toleranz-Zumutungen. Wer zu einer liberalen Gesellschaftsordnung steht, lernt, damit zu leben. Es gilt neben der Religionsfreiheit im gleichen Masse auch die Meinungsfreiheit zu verteidigen, denn sie sind der Herzschrittmacher unserer individuellen Freiheitsräume. Oder mit den Worten von George Orwell (1903–1950): «Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.»

Dieser Text erschien zuerst im Schweizer Monat.

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