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Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen weist Deepfake-Vorwürfe zurück – die Darstellungen seien «falsch»

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Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen weist Deepfake-Vorwürfe zurück – die Darstellungen seien «falsch»
Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen weist Deepfake-Vorwürfe zurück – die Darstellungen seien «falsch»
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Christian Ulmen weist die Vorwürfe zurück, Deepfake-Videos von Collien Ulmen-Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet zu haben. Das geht aus einer Erklärung seiner Anwälte hervor, über die die Bild-Zeitung berichtet. Darin heisst es: «Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.»

Jörg Carstensen/Keystone
Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes in Berlin (Archivbild)
Jörg Carstensen/Keystone

Zugleich widerspricht Ulmens Seite auch Darstellungen zu einem Zwischenfall auf Mallorca. Laut Anwaltsschreiben sei es zu «keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen» durch den Schauspieler gekommen. Vielmehr sei auch Fernandes im Zuge desselben Geschehens von der spanischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. Die Polizei habe, so die Anwälte, «von beidseitigen Verfehlungen» ausgehen müssen.

Fernandes reagierte umgehend auf Instagram und widersprach der Darstellung scharf. Sie schrieb: «Oh mein Gott! Ich glaube es nicht!» Ulmen habe lediglich «einen kleinen Kratzer am Hals» gehabt, den sie mit einem eingerissenen Nagel erklärte. Zugleich schrieb sie, bei ihr seien «am ganzen Körper blaue Flecken» dokumentiert worden. Später legte sie nach: «Es gibt Bilder meiner blauer Flecken. Ich wurde vor einer Ärztin der Justiz ausgezogen.»

Damit steht Aussage gegen Aussage. Und für Christian Ulmen gilt weiter die Unschuldsvermutung.

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