Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern zu ermöglichen. Transsexuelle Menschen müssen Ausweisdokumente erhalten können, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen.
Zwar liege die Ausstellung von Ausweisen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Weichen Angaben zum Geschlecht in offiziellen Dokumenten jedoch von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität ab, könne dies in vielen Alltagssituationen «erhebliche Unannehmlichkeiten» verursachen, heisst es in einer Mitteilung.
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Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder im beruflichen Umfeld müssten Betroffene unter Umständen Zweifel an ihrer Identität oder an der Echtheit ihrer Dokumente ausräumen. Das könne ihre Freizügigkeit innerhalb der EU beeinträchtigen.
Auslöser des Urteils ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert worden war. Sie lebt heute in Italien, begann dort eine Hormontherapie und tritt als Frau auf. Bulgarische Gerichte lehnten ihren Antrag auf Änderung von Geschlecht, Namen und Identifikationsnummer in der Geburtsurkunde ab. Der Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte.