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EU-Verträge: Warum nur ein Geisteskranker so etwas unterschreiben kann

Unlängst habe ich dem deutschen Magazin Der Spiegel für die schweizerische Ausgabe ein Interview gegeben. Weil ich jeweils sage, was ich denke, sagte ich zum EU-Anbindungsvertrag: Zur Ablehnung müsse man nicht alles durchgelesen haben. Da reiche ein Satz, in dem stehe, dass wir das EU-Recht und die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs übernehmen müssen. Solche Verträge darf man nicht unterschreiben, da ist keine Lektüre von 1800 Seiten nötig.

OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE
epa12195134 President of the Swiss Confederation Ignazio Cassis (L) and European Commissioner for Trade and Economic Security and for Interinstitutional Relations and Transparency, Maros Sefcovic (R), sign a joint declaration to strengthen cooperation between Switzerland and the European Union in Brussels, Belgium, 24 June 2025
OLIVIER MATTHYS / KEYSTONE

Das sind keine bilateralen Verträge, wie die Befürworter behaupten («Bilaterale III»), das sind keine Verträge auf Augenhöhe. Sie führen zu einem Diktat der EU. Zum Spiegel habe ich über meine Sommerlektüre gesagt: «Nur ein Geisteskranker kann so etwas unterschreiben.» Das Wort «geistesschwach» reicht hier nicht. Wir geben damit die Stärken unseres Landes, die erfolgreiche Schweiz preis – und dies für nichts. Da geht es nicht um ein paar Prozente Zoll mehr oder weniger. Das ist Alltag, das können wir bewältigen. Doch bei diesem neuen Unterwerfungspaket geht es um nichts Geringeres als um die Selbstbestimmung des Schweizervolkes. Dann bestimmt die EU, heute tun es unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir müssten Gesetze «dynamisch» übernehmen – und wenn wir es nicht tun, drohen Strafmassnahmen.

Die Befürworter müssen jetzt zugeben, dass sie den Vertrag nicht gelesen haben. Der Ökonom Beat Kappeler hat einmal gesagt, er habe von seinem Vater – einem tüchtigen Gewerbler – die Lehre mitgenommen: «Ein Esel ist und bleibt / Wer Ungelesenes unterschreibt.» Ich habe bald das Gefühl, in Bern wimmle es von Eseln. Denn wer einer Sache zustimmen will, muss sie bis auf den Grund und in allen Details kennen. Wer aber schon beim flüchtigen Durchlesen die grossen Fallstricke erkennt, kann und muss ablehnen, auch wenn er nicht den hintersten und letzten Satz kennt.

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