Die EU-Staaten verschärfen ihre Asylpolitik deutlich. Die Innenminister einigten sich in Brüssel auf strengere Regeln für abgelehnte Asylbewerber und schnellere Abschiebungen. Ziel ist es, Rückführungen künftig effizienter zu gestalten und die Verfahren an den EU-Aussengrenzen zu beschleunigen.
Abgewiesene Asylsuchende sollen in sogenannten Rückführungszentren untergebracht werden, wo ihre Abschiebung in sichere Drittstaaten vorbereitet wird. Eine niederländische Initiative sieht ein solches Zentrum in Uganda vor, an dem sich auch Deutschland beteiligen könnte. Zudem drohen Asylbewerbern, die bei der Klärung ihrer Identität oder bei Ausreiseverfahren nicht mitwirken, künftig Leistungskürzungen. Kritiker zweifeln allerdings, ob diese Rückführungszentren mit europäischem Recht vereinbar sind.
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Teil der Reform ist auch ein Solidaritätsmechanismus, der ab 2026 in Kraft treten soll. Damit sollen 21.000 Asylsuchende von überlasteten Ländern wie Italien, Griechenland, Spanien und Zypern auf andere EU-Staaten verteilt werden. Alternativ können Staaten finanzielle Beiträge leisten – insgesamt rund 420 Millionen Euro. Länder mit besonders hohem Migrationsdruck, etwa Österreich oder Polen, dürfen ihre Verpflichtungen verringern.
Der Mechanismus ist Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der am 12. Juni 2026 wirksam wird. Auch die Schweiz, die als Schengen-Mitglied rechtlich nicht verpflichtet ist, will sich freiwillig beteiligen. Bundesrat und Parlament haben ihre Bereitschaft signalisiert – ob durch finanzielle Unterstützung oder durch Aufnahme von Migranten, ist noch offen. Bern und Brüssel handeln dafür ein separates Abkommen aus.