Die EU hat Jacques Baud seit Dezember 2025 sanktioniert. Der ehemalige Schweizer Oberst im Generalstab ist mit einer Einreisesperre für den EU-Raum und Kontensperren belegt worden.
Sind diese Massnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar? Oder wird damit das Recht auf freie Meinungsäusserung geritzt? Das wollte SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor in einem parlamentarischen Vorstoss von der Exekutive wissen.
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Die Schweizer Regierung sieht das Vorgehen der EU zwar als «Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit», will aber gleichzeitig weiterhin keine Stellung nehmen zur «Rechtmässigkeit» der Sanktionen, heisst es in der Antwort, die seit dieser Woche vorliegt. «Die Beurteilung darüber obliegt den rechtsstaatlich zuständigen Instanzen.»
Aus der Sicht des Bundesrats sind die EU-Massnahmen gegen Baud dann «zulässig», wenn sie «geeignet», «erforderlich» und «angemessen» sind – etwa dann, wenn ein «überwiegendes öffentliches Interesse vor dem privaten Interesse» bestehe.
Die starr legalistische Interpretation des Bundesrats ist bezeichnend. Ignazio Cassis’ Aussendepartement, das sonst pausenlos Kritik an Menschenrechtsverletzungen im Ausland äussert, zeigt sich im Fall des eigenen Staatsbürgers Jacques Baud auffällig zurückhaltend.
Immerhin: Cassis soll am 21. Januar 2026 gegenüber dem für die Schweiz zuständigen EU-Kommissar Maros Sefcovic die Angelegenheit zur Sprache gebracht haben, heisst es weiter. Scharfe Kritik aber dürfte dabei wohl ausgeblieben sein.
Unliebsame Meinungen zum Ukraine-Krieg, wie sie etwa Baud vertritt, gilt es auch in den Augen der Schweizer Regierung zu bekämpfen. «Der Bundesrat vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass es zielführender ist, unwahren und schädlichen Meinungen mit Fakten zu begegnen, anstatt diese zu verbieten», so die Exekutive in ihrer Stellungnahme.
Auch wird daran erinnert, dass Rita Adam, Chefin der Schweizer Mission in Brüssel, am 9. Januar ein erstes Mal bei der EU in der Causa Baud interveniert habe. Gemäss Aussagen des EDA soll sie ein «faires Verfahren verlangt und auf die Wahrung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen» haben.
Die Äusserungen der EDA-Diplomatin hören sich absurd an. Landete Baud doch gerade ohne Verfahren, ohne die Gewährung des rechtlichen Gehörs, ohne Richter, ohne Urteil auf der Sanktionsliste. Willkür pur. In Bundesbern jedoch vertraut man weiterhin den Brüsseler Spitzen.