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EU-Sanktionen auch gegen deutschen Journalisten wegen angeblicher Russland-Propaganda: Warum dem Berliner nun die Obdachlosigkeit droht

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EU-Sanktionen auch gegen deutschen Journalisten wegen angeblicher Russland-Propaganda: Warum dem Berliner nun die Obdachlosigkeit droht
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru gegen die Einschränkung seines Bankkontos abgewiesen und damit die Kontosperre im Zuge von EU-Sanktionen bestätigt. Dies berichtet die Berliner Zeitung. Das Gericht erklärte laut Beschluss, ein «Anordnungsanspruch» liege nicht vor; damit fehle die Grundlage für ein Eingreifen im Eilverfahren.

X/Hüseyin Dogru
EU-Sanktionen auch gegen deutschen Journalisten wegen angeblicher Russland-Propaganda: Warum dem Berliner nun die Obdachlosigkeit droht
X/Hüseyin Dogru

Im Zentrum stand die Frage, ob Dogru trotz der gegen ihn verhängten Sanktionen Anspruch auf weitergehende Kontonutzung hat. Das Gericht verneinte dies und stellte klar, dass Kreditinstitute an das unmittelbar geltende EU-Sanktionsrecht gebunden seien. Eingefrorene Gelder dürften grundsätzlich nicht freigegeben werden – selbst dann nicht, wenn dies für Betroffene gravierende Folgen habe.

Zwar darf Dogru gemäss Bewilligung der Deutschen Bundesbank monatlich 506 Euro für grundlegende Bedürfnisse verwenden. Darüber hinausgehende Zahlungen – etwa für laufende Verträge, Dienstleistungen oder offene Forderungen – gelten nicht als gedeckt. Das Gericht hielt fest, Dogru habe nicht glaubhaft gemacht, dass entsprechende Überweisungen der «Befriedigung von Grundbedürfnissen» dienten.

Der Journalist beschreibt die Lage als existenzbedrohend. «Rechnungen zu bezahlen, ist mir faktisch unmöglich», sagte er. Mahnungen, Inkassoverfahren und zusätzliche Kosten hätten sich bereits angehäuft. Mit dem verfügbaren Betrag sei es nicht möglich, eine fünfköpfige Familie zu versorgen. «Das Risiko, mit drei Kindern auf der Strasse zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung.»

Dogru steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die EU begründet dies damit, er schüre mit seiner journalistischen Tätigkeit «ethnische, politische und religiöse Zwietracht» und unterstütze damit «destabilisierende Aktivitäten Russlands». Öffentliche Belege für eine konkrete Verbindung nach Moskau wurden bislang nicht vorgelegt.

Sein Fall erinnert an jenen des Schweizer Staatsbürgers Jacques Baud. Auch er wurde wegen angeblicher Russland-Propaganda mit Sanktionen belegt. Sein jüngstes Interview mit der Weltwoche sehen Sie hier:

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