Ab Juli 2027 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Bargeldzahlungen im geschäftlichen Bereich deutlich einschränkt. Zahlungen mit Bargeld sind dann nur noch bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro erlaubt – unabhängig davon, ob der Betrag in einem oder mehreren Teilbeträgen geleistet wird. Dies berichtet das Portal Apollo News. Die Regelung ist Teil eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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Die EU verfolgt damit das Ziel, die bislang stark divergierenden nationalen Geldwäschevorschriften zu harmonisieren. Grundlage ist die Verordnung «zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung». Die Mitgliedstaaten können in eigener Gesetzgebung sogar noch niedrigere Schwellenwerte festlegen.
Bereits ab 3.000 Euro werden Unternehmen künftig verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren. Diese Prüfpflicht betrifft sogenannte «Verpflichtete» – darunter Banken, Immobilienmakler, Glücksspielanbieter sowie Händler von Edelmetallen und Luxusgütern. Bei Verdachtsfällen müssen weitergehende Prüfungen erfolgen. Ab 2029 sollen diese Vorgaben auch auf Profifussballvereine und Spielervermittler ausgeweitet werden.
Nicht betroffen von der Bargeldobergrenze sind private Transaktionen, wie etwa der Verkauf eines Autos zwischen Privatpersonen. Für bestimmte Geschäftsbereiche gelten hingegen bereits seit Jahren strengere Regeln: So ist der anonyme Kauf von Edelmetallen ab 2.000 Euro seit 2020 verboten. Immobilienkäufe dürfen bereits seit 2023 nicht mehr bar bezahlt werden.
Zusätzlich enthält die Verordnung auch neue Regeln für den Umgang mit sogenannten politisch exponierten Personen – darunter Minister, Abgeordnete und hohe Beamte. Finanzunternehmen müssen in diesen Fällen die Herkunft von Vermögen besonders sorgfältig prüfen – auch bei Überweisungen und Kryptowährungstransaktionen.