Die umstrittene Einstufung von Atomkraft und Erdgas als «nachhaltig» bleibt bestehen: Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage Österreichs und Luxemburgs gegen die sogenannte Taxonomieverordnung abgewiesen. Atomenergie und fossiles Gas dürfen damit weiterhin das EU-Klimasiegel tragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Entscheid fiel zugunsten der Kommission aus, die diese Technologien unter «Übergangskriterien» zur Erreichung der Klimaziele listet.
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Die EU-Kommission hatte Erdgas und Kernkraft in ihre Taxonomieverordnung aufgenommen, um Investitionen in diese Sektoren weiterhin als klimafreundlich zu deklarieren. Die Kommission argumentiert, der Übergang zur Klimaneutralität brauche Technologien, die CO2-ärmer seien als Kohle.
Das Gericht erklärte nun, die Kommission habe ihren Ermessensspielraum nicht überschritten und die Entscheidung beruhe auf «ausreichender wissenschaftlicher Grundlage». Atomkraftwerke gelten unter der Verordnung nur dann als nachhaltig, wenn sie höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und ein konkreter Entsorgungsplan vorliegt. Für Gaskraftwerke gilt unter anderem ein Emissionsgrenzwert von 270 Gramm CO2 pro Kilowattstunde.