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EU gegen das Eigentum: In Brüssel steht das private Vermögen nicht mehr unter Rechtsschutz, sondern unter Gesinnungsvorbehalt

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EU gegen das Eigentum: In Brüssel steht das private Vermögen nicht mehr unter Rechtsschutz, sondern unter Gesinnungsvorbehalt
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Die EU rühmt sich, eine Rechtsgemeinschaft zu sein. Eigentum, so steht es feierlich in der Grundrechtecharta, sei unverletzlich. Ein schöner Satz. Er hält allerdings nur so lange, bis Brüssel beschliesst, dass er gerade stört.

Seit dem Ukraine-Krieg greift die EU zu einem Instrument, das harmlos klingt, aber brutal wirkt: die Sanktionsliste. Wer darauf landet, ist nicht verurteilt, nicht angeklagt, nicht einmal angehört – sondern schlicht markiert.

OLIVIER HOSLET / KEYSTONE
epa10885405 European Commission President Ursula von der Leyen looks on as she gives a joint statement with Latvia's Prime Minister Evika Silina (not pictured) ahead of their meeting in Brussels, Belgium, 27 September 2023
OLIVIER HOSLET / KEYSTONE

Das Urteil fällt nicht ein Gericht, sondern es kommt per Ratsbeschluss. Aber es ist gravierend. «Gelistet» zu sein heisst: Bankkonten gesperrt. Vermögen eingefroren. Geschäftsbeziehungen verboten. Reisen untersagt. Eigentum existiert weiter – wie ein Haus, dessen Schlüssel man dir abnimmt. Juristisch gehört es dir noch. Praktisch stehst du vor der Tür.

Angefangen hat das mit Russen. Oligarchen, Geschäftsleute, Künstler, Sportfunktionäre. Rund 28 Milliarden Euro Privatvermögen liegen in Europa auf Eis. Dazu mehr als 200 Milliarden Euro russischer Staatsgelder. Blockiert, unzugänglich, politisch verwaltet. Inzwischen zapft die EU sogar die Erträge dieser Gelder an – für Waffenhilfe, Wiederaufbau, gute Zwecke in der Ukraine. Eigentum wird unter der Fuchtel der Moral zum Selbstbedienungsladen.

Inzwischen trifft es auch Nichtrussen. Schweizer. Jacques Baud. Ihm wirft die EU vor, in Auftritten und Publikationen «russische Narrative» zu verbreiten und damit die territoriale Integrität der Ukraine zu untergraben. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist damit nicht verbunden. Aber er landet auf der Liste. Die EU betont, das sei keine Enteignung, nur ein «Einfrieren». Das aber ist ein Wort aus der Tiefkühltruhe der Bürokratie. Denn eingefrorenes Eigentum ist totes Eigentum. Es arbeitet nicht, es schützt nicht, es gehört nur noch auf dem Papier.

EU-Gerichte haben immer wieder solche Sanktionen aufgehoben – wegen fehlender Beweise, schlampiger Begründungen, politischer Abkürzungen. Doch selbst wenn das Recht später siegt: Das Vermögen bleibt jahrelang blockiert. Der Schaden ist da. Unumkehrbar.

Eigentum steht in der EU, wenn es politisch opportun ist, nicht mehr unter Rechtsschutz, sondern unter Gesinnungsvorbehalt. Wer politisch falsch liegt, verliert den Zugriff darauf. Das ist kein Betriebsunfall. Es ist ein Systemwechsel: Weg vom Eigentum als Grundrecht, hin zum Eigentum auf Bewährung.

Die EU wollte immer mehr sein als ein Machtblock. Sie wollte ein Raum sein, in dem das Recht die Freiheit garantiert. Wenn sie aber Eigentum ohne Urteil suspendiert, verlässt sie diesen Raum. Sie muss aufpassen, dass ihr nicht Vertrauen, Kapital und Freiheit folgen.

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