Derzeit berät der Bundesrat im Rahmen der Zollverhandlungen mit Donald Trump unter anderem, ob er künftig den Import von amerikanischen – also von in Chlor gebadeten – Hühnern bewilligen möchte. Diese Spezialbehandlung bei Poulets zur Abtötung von Keimen ist in der Schweiz bisher verboten. Sie dürfen auch nicht importiert werden. Das Verbot soll im Rahmen der Zollverhandlungen mit den USA jetzt aber aufgehoben werden.
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Das Vorhaben hat in den Schweizer Medien eine Kontroverse entfacht. Warum bloss? Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieses US-Geflügel keinen reissenden Absatz erfahren dürfte, falls man sich auf die Einfuhr einigt. Wer sich das antun will, weil die Chlorpoulets zum Beispiel günstiger sind als das Schweizer Freilandhuhn, soll das für sich selber entscheiden. Wenn man mit einem solchen Zugeständnis im Zollstreit für Entspannung sorgen kann, wären die negativen Aspekte für die Schweiz überschaubar.
Viel einschneidender hören sich dagegen die Lebensmittel-Vorschriften der EU an, die durch Übernahme des Brüsseler Rechts dynamisch auf uns übergehen würden, falls wir den Rahmenvertrag unterzeichnen. Die Auswirkungen auf den Alltag wären gravierender als ein paar Chlorhühner.
Fertig lustig mit den selbstgebackenen Kuchen von Müttern am Schulfest oder bei der Sportveranstaltung, keine Konfitüren, Gelees oder Sirupe mehr von der Bäuerin aus dem Hofladen oder an Wochenmärkten. Dagegen können wir uns nur wehren, wenn wir diesen neuen EU-Verträgen eine klare Abfuhr erteilen.