Immer mehr Afghanen mit Aufnahmezusage sind mit ihren Eilanträgen gegen die Bundesregierung erfolgreich. Nach Informationen der Verwaltungsgerichte Berlin und Ansbach wurde die Regierung in Dutzenden Fällen zur Visa-Erteilung verpflichtet. In Berlin wurden von mindestens 117 Eilverfahren seit Mai 2025 bereits 49 zugunsten der Antragsteller entschieden. Beim Amtsgericht Ansbach wurden rund 30 Verfahren registriert. In zwei Dritteln der Fälle wurde die Rücknahme der Aufnahmezusage mit Sicherheitsbedenken begründet – in 90 Prozent dieser Fälle folgte das Gericht jedoch den Klägern, wie die Welt berichtet.
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Die Betroffenen sind Teil des sogenannten Bundesaufnahmeprogramms, das im Mai gestoppt wurde. Viele von ihnen warten seit Monaten in Pakistan auf ein Einreisevisum. Die Klagen richten sich gegen das Ausbleiben von Visa oder den Widerruf der Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte: «Hiermit wird dem Visumsanspruch der jeweiligen Antragsteller praktisch die Grundlage entzogen.» In 14 Fällen drohten die Richter der Bundesregierung sogar Zwangsgeld an – meist 10.000 Euro – weil sie gerichtliche Entscheidungen nicht umsetzte.
Das Bundesinnenministerium, dem das Bamf untersteht, sieht laut eigener Aussage keinen Zusammenhang zwischen den Gerichtsverfahren und dem Widerruf: «Die Prüfung eines Widerrufs oder der Rücknahme einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgt unabhängig von laufenden Eil- oder Klageverfahren auf Visumserteilung», erklärte eine Sprecherin. Überschneidungen eines Aufhebungsverfahrens und eines Eilantrags seien daher nicht ausgeschlossen.
Der Druck auf die Bundesregierung wächst, denn auch ein im Oktober unterbreitetes Angebot, Afghanen mit Geld zum freiwilligen Verzicht auf das Aufnahmeverfahren zu bewegen, scheint wenig Wirkung zu zeigen. Viele Familien harren weiterhin in Islamabad aus.