Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Einreise via Justiz: Immer mehr Afghanen klagen erfolgreich gegen Ablehnungsentscheid der deutschen Bundesregierung

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Einreise via Justiz: Immer mehr Afghanen klagen erfolgreich gegen Ablehnungsentscheid der deutschen Bundesregierung
Einreise via Justiz: Immer mehr Afghanen klagen erfolgreich gegen Ablehnungsentscheid der deutschen Bundesregierung
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Immer mehr Afghanen mit Aufnahmezusage sind mit ihren Eilanträgen gegen die Bundesregierung erfolgreich. Nach Informationen der Verwaltungsgerichte Berlin und Ansbach wurde die Regierung in Dutzenden Fällen zur Visa-Erteilung verpflichtet. In Berlin wurden von mindestens 117 Eilverfahren seit Mai 2025 bereits 49 zugunsten der Antragsteller entschieden. Beim Amtsgericht Ansbach wurden rund 30 Verfahren registriert. In zwei Dritteln der Fälle wurde die Rücknahme der Aufnahmezusage mit Sicherheitsbedenken begründet – in 90 Prozent dieser Fälle folgte das Gericht jedoch den Klägern, wie die Welt berichtet.

MORITZ FRANKENBERG / KEYSTONE
Einreise via Justiz: Immer mehr Afghanen klagen erfolgreich gegen Ablehnungsentscheid der deutschen Bundesregierung
MORITZ FRANKENBERG / KEYSTONE

Die Betroffenen sind Teil des sogenannten Bundesaufnahmeprogramms, das im Mai gestoppt wurde. Viele von ihnen warten seit Monaten in Pakistan auf ein Einreisevisum. Die Klagen richten sich gegen das Ausbleiben von Visa oder den Widerruf der Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte: «Hiermit wird dem Visumsanspruch der jeweiligen Antragsteller praktisch die Grundlage entzogen.» In 14 Fällen drohten die Richter der Bundesregierung sogar Zwangsgeld an – meist 10.000 Euro – weil sie gerichtliche Entscheidungen nicht umsetzte.

Das Bundesinnenministerium, dem das Bamf untersteht, sieht laut eigener Aussage keinen Zusammenhang zwischen den Gerichtsverfahren und dem Widerruf: «Die Prüfung eines Widerrufs oder der Rücknahme einer Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgt unabhängig von laufenden Eil- oder Klageverfahren auf Visumserteilung», erklärte eine Sprecherin. Überschneidungen eines Aufhebungsverfahrens und eines Eilantrags seien daher nicht ausgeschlossen.

Der Druck auf die Bundesregierung wächst, denn auch ein im Oktober unterbreitetes Angebot, Afghanen mit Geld zum freiwilligen Verzicht auf das Aufnahmeverfahren zu bewegen, scheint wenig Wirkung zu zeigen. Viele Familien harren weiterhin in Islamabad aus.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.