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Ein deutsches Gericht weist eine Klage aus Peru gegen den Energieriesen RWE wegen der Klimaerwärmung ab. Doch die Sache ist damit noch lange nicht ausgestanden

Fast zehn Jahre brütete die deutsche Justiz schon über diesen Fall. Nun hat das Oberlandgericht Hamm in zweiter Instanz entschieden: Der RWE-Konzern muss Saúl Luciano Lliuya keine Entschädigung bezahlen. Der Bergführer aus Peru macht geltend, dass ein schmelzender Gletscher in den Anden eine Bedrohung für sein Haus darstelle. Und dass der deutsche Energieriese dafür mitverantwortlich sei.

CHRISTOPHER NEUNDORF / KEYSTONE
epa11973155 Peruvian farmer Saul Lliuya waits for his trial against RWE AG at the Higher Regional Court in Hamm, Germany, 19 March 2025
CHRISTOPHER NEUNDORF / KEYSTONE

Die von der linken NGO Germanwatch mit viel Geld und Propaganda vorangetriebene Klage ist in mancherlei Hinsicht grotesk. Es gibt Milliarden von CO2-Verursachern auf diesem Planeten – warum ausgerechnet die RWE? Warum klagt der Peruaner nicht in seiner Heimat, wo der Staat rein gar nichts gegen CO2-Emissionen unternimmt? In welchem Ausmass ist der menschengemachte Ausstoss von CO2 überhaupt für den Rückzug der Gletscher verantwortlich, der in den Anden, genau wie in den Alpen, bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist? Und last, but not least: Die Emission von RWE orientierte sich stets an den geltenden Gesetzen – warum sollte ein Konzern haftbar sein für vermeintlich ungenügende Gesetze, auf die er keinen Einfluss hat?

Doch nichts von dem vermochte die Richter von Hamm zu überzeugen. Gemäss der mündlichen Urteilsbegründung scheiterte die Klage lediglich daran, dass es dem Peruaner nicht gelang, den potenziellen Schaden für sein Haus infolge der Gletscherschmelze rechtsgenügend zu beweisen. Zwei Gutachter schätzen das Risiko als sehr gering ein: «Wenn es ganz schlimm kommt, dann steht das Wasser ungefähr 20 Zentimeter im Keller des Hauses», sagte einer der beiden Gutachter.

Grundsätzlich sei eine derartige Klage aber durchaus denkbar, liess das Gericht verlauten. Eine Einladung zur nächsten Klage.

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