Am Freitagmorgen hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats öffentliche Anhörungen von Experten durchgeführt, bei denen es um die Frage ging, ob man die EU-Verträge dem obligatorischen Referendum (Volk und Ständen) oder dem fakultativen Referendum (nur dem Volk) vorlegen soll. Der Bundesrat spricht sich für das einfache Volksmehr aus, weil dadurch die Chancen, dass die Verträge überhaupt eine Mehrheit finden, beträchtlich erhöht werden, wie der zuständige Bundesrat, Aussenminister Ignazio Cassis, ehrlicherweise einräumte.
Alessandro della Valle/Keystone
Bei den Anhörungen, die via Youtube phasenweise von über 200 Zuschauern mitverfolgt wurden, wurden die beiden bekannten Lager deutlich. Die Juristen, die – wie die deutsche EU-Rechtlerin Astrid Epiney oder der Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), Michael Schöll – die Verfassung quasi allein durch die Schrift lesen und deshalb die Voraussetzungen für ein Doppeltes Mehr im Fall der neuen EU-Verträge nicht als gegeben beurteilen. Und auf der anderen Seite jene wie der Staatsrechtler Andreas Glaser oder der Historiker Oliver Zimmer, die sich angesichts der drohenden Umpflügung der Eidgenossenschaft für einen umfassenden Blick und damit auch eine breite Legitimierung der weitreichenden Verträge durch Volk und Stände aussprechen.
Für das breite Publikum neu ist nun der Vorschlag von Stefan G. Schmid, Staatsrechtler an der Universität St. Gallen. Auch aus Sicht des HSG-Professors braucht es für die Abstimmung über die EU-Verträge kein Ständemehr, hier ist er auf der gleichen Linie wie Epiney oder BJ-Chef Schöll. Schmid moniert aber, dass die neuen EU-Verträge im Widerspruch zur Bundesverfassung stünden. Konkret geht es um den Masseneinwanderungsartikel, den Artikel 121a, wonach die Schweiz die Zuwanderung «eigenständig» steuert und deshalb auch «keine völkerrechtlichen Verträge» abschliessen darf, die diesem Artikel widersprechen.
Weil aber die neuen EU-Verträge vorsehen, die Personenfreizügigkeit auszuweiten, lassen sie sich nur schwer mit der Bundesverfassung vereinbaren. Das Argument des Bundesrats, dass es sich um eine «vernachlässigbare Anzahl von zusätzlichen Personen» handle, die dank der neuen Verträge in die Schweiz kommen dürfen, lässt Schmid nicht gelten. Die «quantitative» Begründung laufe ins Leere. Dass die neuen Verträge dem Artikel 121a widersprächen, die Zuwanderung «eigenständig» zu steuern, sei in der Lehre weitestgehend unbestritten.
Um den Verfassungskonflikt zu lösen, schlägt Schmid vor, eine Übergangsbestimmung in den entsprechenden Artikel 121a zu nehmen, wonach der Bundesrat mit dem neuen EU-Vertrag neuerdings doch einen völkerrechtlichen Vertrag ratifizieren darf, der dem ursprünglichen Verfassungsartikel eigentlich widerspricht. Die neue Bestimmung hätte aber Vorrang vor der alten. Und weil es sich bei diesem Vorschlag um eine Änderung der Bundesverfassung handelt, wäre er dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Der Vorschlag wäre eine elegante Lösung, die neuen EU-Verträge mit der Bundesverfassung zu versöhnen und gleichzeitig diese faktisch dem doppelten Mehr zu unterstellen. Bei der Anhörung war von einem «Königsweg» die Rede. Mit dem Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni macht sich nun ein Jurist an die Arbeit, eine entsprechende Kommissionsinitiative auszuformulieren. Wenn er hierfür eine Mehrheit sowohl in der ständerätlichen wie auch in der nationalrätlichen Kommission findet, könnte die Vorlage bereits im Herbst im Plenum diskutiert werden.