Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Diskriminierung von Weissen? US-Antidiskriminierungs-Behörde ermittelt gegen Nike

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Diskriminierung von Weissen? US-Antidiskriminierungs-Behörde ermittelt gegen Nike
Diskriminierung von Weissen? US-Antidiskriminierungs-Behörde ermittelt gegen Nike
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Die US-Antidiskriminierungs-Behörde EEOC hat Ermittlungen gegen den Sportartikelkonzern Nike eingeleitet. Im Zentrum steht der Verdacht, dass sogenannte DEI-Programme zur Förderung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion weisse Mitarbeiter systematisch benachteiligt haben könnten – insbesondere bei Entlassungen.

In einem Antrag an ein Bundesgericht in St. Louis wirft die Behörde Nike vor, Daten zur ethnischen Zusammensetzung der Belegschaft sowie zu Teilnehmern von Förderprogrammen nicht herausgegeben zu haben. Diese Informationen seien jedoch essenziell, um mögliche Gesetzesverstösse zu prüfen. Nike reagierte bislang nicht auf die Aufforderung zur Stellungnahme.

Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved
A woman is silhouetted, as she walks past a Nike signage on display outside the Nike store inside a shopping mall, in Beijing, Tuesday, April 8, 2025
Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved

Die Ermittlungen basieren nicht auf einer Einzelbeschwerde, sondern auf einer sogenannten Commissioner charge, die EEOC-Kommissarin Andrea Lucas bereits im Mai 2024 aus eigener Initiative erhoben hat.

Besonders im Visier der Ermittler: ob weisse Bewerber und Angestellte durch die Unternehmenspolitik von Nike strukturell benachteiligt wurden – etwa durch geringere Chancen auf Beförderung oder durch überproportionale Kündigungen.

Hintergrund ist die wachsende Kritik an DEI-Standards, die ursprünglich unter Präsident Barack Obama in der Bundesverwaltung eingeführt und später unter Joe Biden ausgeweitet wurden. Gegner der Programme – allen voran Vertreter der Trump-Regierung – sehen darin eine Abkehr vom Leistungsprinzip und sprechen von «umgekehrter Diskriminierung».

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.